Bekommt man als alleinerziehende mit zwei Kinder eine 2-Zimmer Wohnung?

6 Antworten

Klar, wenn du sie bezahlen kannst bekommst du auch eine wohnung, wie lange das dauert hängt aber von vielen Faktoren ab.

Das erste was der Vermieter halt sagen würde wo wir alle schlafen wenn es nur ein Schlafzimmer gibt ..

@leelee9090

1 Kinderzimmer wo die Kinder schlafen und du schläfst im Wohnzimmer auf der Schlafcouch.

@leelee9090

Der Erwachsene kann ohne weiteres, auf eine Schlafcouch im Wohnzimmer zurück greifen. Und dass 2 Kinder in einem Zimmer wohnen, ist eher normal.

@leelee9090

Wovon lebst Du? Sicher steht Dir eine 3-Zimmer Wohnung zu. Die muss halt auch bezahlbar sein.

..... nö, dafür haben wir 3 und 4 Zimmer und die Kosten werden doch vom Jobcenter in voller Höhe übernommen.

Die wuppen doch auch die fehlende Erstausstattung.

Da ist also keine eigene "Leistung" zusätzlich nötig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Geh mal zum Arbeitsamt und frag mal nach was dir und deine Kinder zusteht.Ich denke für 3 Personen ist eine 3 Zimmer Whg angemessen das sollte vom Amt bezahlt werden. Ich bin auch alleinerziehend und habe ein Sohn zuhause und darf nur eine 2 Zimmer Whg mieten. Da du aber 2 Kinder hast sind 3 Zimmer angemessen

Der Anspruch wird nach qm berechnet.

Eine Alleinstehende hat 45 qm Anspruch. Für jede weitere Person 15 qm.

Wie sich diese 75 qm dann aufteilen, ist egal.

Vielleicht hast du ja auch Anspruch auf Wohngeld oder aufstockende Grundsicherung.

Lieber Hans, da bringst du (leider) etwas durcheinander. Was du beschreibst, ist der Anspruch eines Harz4-Kunden gegenüber dem Jobcenter.

Ich lese aber in der Frage nichts davon.

Ich verstehe die Frage so, dass die FS wissen möchte, wie groß für ihre Situation (Mutti mit zwei kleinen Kindern) die Wohnung sein muss um ausreichend zu sein. belegt wäre sie dann noch nicht.

Da wären rein rechnerisch ca. 25 m² ausreichend. Diese Größe könnte bei einer Zweiraumwohnung alle mal erreicht werden.

@albatros

Genau- Ich wollte ihr aufzeigen, was einem Hartz IV Empfänger zusteht.

Das wäre eine Orientierungshilfe

@albatros

vor belegt fehlt über (überbelegt), hat meine Tastatur gestreikt ...

Wir haben Erfahrung als Vermieter einer solchen Wohnung, wofür sich natürlich auch immer wieder Familien mit alleinerziehenden Elternteilen bewerben. Regelmäßig bekommen wir nach der Besichtigung die Absage mit der Begründung, dass es auf Dauer nicht gehen wird.

So ein klares Wort ist uns natürlich sehr recht, hat uns in der Vergangenheit aber auch veranlasst, solche Interessenten schon gar nicht mehr zu Besichtigungen einzuladen.

Die Begründung für die Absage lautet dann auch entsprechend und nie kommt eine Reaktion etwa in der Art, "aber das würde uns doch nichts ausmachen". Höchstens das Bedauern darüber, dass die Wohnung doch nicht geeignet ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung