wieviel qm stehen einem zu bei hartz4,wenn man zwar alleine lebt, aber 2 kinder hat?

9 Antworten

Wenn deine Kinder alle 14 Tage am Wochenende und die halben Schulferien bei dir sein würden,stünde dir eine größere Wohnung zu !!! Das wäre dann eine so genante temporäre BG- Bedarfsgemeinschaft.Kannst du nachlesen im § 7 Abs. 3 Nr. 1 und Nr.4 SGB - ll .Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil vom Bundessozialgericht vom 7.11.2006,mit dem Aktenzeichen : Az.B.7b.AS 14 / 06 R.

Ich geh mal davon aus das dir das zuständige Amt den Vogel zeigen wird , ich kann ja auch nicht zum Amt gehen und sagen das ab und zu meine 6 Geschwister mit ihren 5 Kindern bei mir schlafen und ich deshalb eine größere Wohnung brauche. Ganz anders würde das Aussehen wenn die Kinder bei dir gemeldet sind

hat nichts mit anmeldung zu tun ,einfach die tatsache das sie tatsächlich zwei mal im jahr zu mir kommen ,und das nicht für eine übernachtung ,sondern ,die ganzen ferien,und sorry,,,,,meine tochter wird 13 und ich glaube nicht das sie es toll findet im gleichem zimmer von dem vater zu schlafen plus ihren bruder der auch immer zu mir kommt,es geht mit um den wohl meiner kinder und ein zimmer wohnung ist keine lösung für jede ferien bei mir,das heist sommer ferien sechs wochen ,sechs wochen ?in einer zimmer wohnung?sorry ,ich möchte das meine kinder sich auch bei mir wohl fühlen,danke trotzdem

was auch voll banane wäre,wenn es nicht war wäre ?was möchte ich mit einer grossen wohnung?hätte ich dieses problem und sorge nicht,würde ich so eine scheise nicht hier fragen,denk mal nach,;) GRRRRRRRR

3 Zimmer und 45 qm alleine + 15(?) pro weiterer Person müssten es sein, wenn die Kinder dauerhaft in der Wohnung wären. Allerdings kommt es auf die Häufigkeit des Besuches drauf an, damit man auch mehr bewilligt bekommt.

Das Amt müsste einem diese Frage allerdings auch beantworten können.

Wenn deine Kinder dauerhaft bei dir wohnen hast du Anspruch auf eine grossere Wohnung.Was allerdings hindert dich zu arbeiten ,wenn die Kinder nicht bei dir sind.Den wen du Arbeit hast ,kannst dir auch eine grössere Wohnung leisten.Wenn man schon auf Kosten des Steuerzahlers lebt ,sollten die Ansprüche vielleicht etwas runter geschraubt werden.

http://www.gutefrage.net/tipp/umgangskosten-fuer-kinder-bei-getrennt-lebenden-eltern-im-hartz-iv-bezug

Leben Kinder bei beiden getrennt lebenden Eltern und besteht insoweit eine doppelte Bedarfsgemeinschaft, so besteht für die Kinder ein Unterkunftsbedarf in zwei Wohnungen (vgl BSG vom 7.11.2007 - B 7b AS 14/06 R = SozR 4-4200 § 20 Nr 1).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auch eine größere Wohnung angemessen sein, wenn nämlich nach der Trennung vom Partner die gemeinsamen Kinder regelmäßig und häufig zu Besuch kommen.

Also ja.