Verjährung Jobcenter rückwirkend?

1 Antwort

Die Jahresendabrechnung muss sich auf die Wohnung beziehen die derzeit bewohnt wird und der Vermieter bzw. der Versorger muss einen Rechtsanspruch darauf haben !

Also z.B. wenn eine Betriebskostenabrechnung mit Abrechnung 12.2015 nicht bis spätestens 31.12.2016 beim Mieter eintreffen würde,dann hat der Vermieter keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung,ein Guthaben deinerseits würde aber nicht verfallen.