Muss ich Erstattungen der Stadtwerke an Wohngeldstelle zurück zahlen?

1 Antwort

Wenn du hier Wohngeld nicht mit dem ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter verwechselst, weil du eigentlich mit Bafög - bzw. auch nur Anspruch dem Grunde nach gar keinen Anspruch auf Wohngeld haben dürftest, müsstest du ein Guthaben von Strom und einer BK - Abrechnung nicht bei der Wohngeldbehörde angeben und dementsprechend würde auch nichts angerechnet werden können.

Anders sieht es beim Jobcenter aus, da darf nur ein Guthaben vom monatlichem Abschlag für normalen Haushaltsstrom nicht als Einkommen angerechnet werden, weil dieser Abschlag aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden muss.

Bei einem BK - Guthaben muss dieses erst einmal nach dem Zufluss ohne Aufforderung gemeldet und nachgewiesen werden, also durch Kopie der BK - Abrechnung und Kopie des Kontoauszuges, wo der Zufluss des Guthabens ( Zuflussprinzip ) ersichtlich ist.

Dann würde dieses BK - Guthaben im Regelfall im Monat nach dem Zufluss mindernd auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angerechnet.

Würde das also möglich sein, weil Leistungen für den Folgemonat nach dem Zufluss ohne Berücksichtigung des BK - Guthabens noch nicht erbracht worden und das Guthaben geringer als die Zahlung für die KDU - sein, dann würde es normalerweise in einem Betrag mindernd auf die KDU - angerechnet.

Wenn es aber nicht möglich wäre, weil die Leistungen für den Folgemonat schon gezahlt worden oder das Guthaben höher als die KDU - Zahlung wäre, dann muss dieses Guthaben auf mehrere Monate verteilt angerechnet werden.

Im Regelfall dürfen dann max. 10 % des maßgebenden Regelbedarfs angerechnet werden, derzeit sind das bei einem Single 432 € und ab 2021 dann 446 € und davon dann max. 10 %.

Danke, aber es handelt sich tatsächlich um Wohngeld und nicht um ALG II.

@Jagdlure

Dann musst du ja zumindest eine der Sonderregelungen erfüllen, aber das musst du ja selber wissen.

Ich habe dir ja beide evtl. Situationen erklärt, wenn du also tatsächlich Wohngeld bekommst, dann handelt es sich bei dieser Erstattung eines Guthabens nicht um zu berücksichtigendes Einkommen und muss auch nicht gemeldet werden.