Wie kann das JC meine Stromkosten fürs heizen übernehmen?

3 Antworten

Du solltest die Widerspruchsfrist von 4 Wochen wahren und diesen beim Jobcenter einreichen !

In diesem Widerspruch würde ich genau diese beschriebene Situation darlegen,das keine andere Möglichkeit des Heizens in diesem Raum möglich ist, Was dir aber auf die Füße wallen wird ist,das du für diesen Verbrauch einen separaten Stromzähler benötigen würdest.

Außerdem würde ich im Widerspruch gleich angeben,das du bei nicht Übernahme der Stromkosten nur eine Möglichkeit hast den Raum zu Heizen und zwar das du zuerst alle anderen Räume und den Flur Heizen musst und das wird dann teurer.

http://www.mhmhamburg.de/Elektroheizung/zeitung--1225552648/artikel.html

Das Sozialgericht Hamburg hat bereits vor geraumer Zeit anerkannt (vgl. oben), dass z.B. die Kosten für den Betrieb eines Heizlüfters im Bad zu übernehmen sind, wenn dort keine andere Beheizbarkeit vorliegt.

Das dürfte wohl auch für andere Räume zutreffen.

Ggf. solltest du beim dem für dich zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutz stellen und die Angelegenheit klären lassen. Oftmals lenkt das JC dann ganz schnell ein ;-)

Dann bau um. Das Wohnzimmer wird zum Schlafzimmer und umgekehrt Das Schlafzimmer zum Wohnzimmer. Mit Strom heizt man heute nicht mehr und das JC wird auch nichts davon übernehmen