Übernimmt das Jobcenter meine Jahresabrechnung?

4 Antworten

Die Stromabrechnung und deine Heizkosten haben nichts miteinander zu tun. Deinen Stromabschlag zahlst du von deinem Lebensgeld, dass du vom Jobcenter bekommst. Und wenn du dort zuviel verbrauchst, musst du es auch selber nachzahlen. Ich empfehle monatliche Selbstablesung. Ich habe da extra einen Rechner dafür.

Insofern deine Miete und deine Heizkosten dem ALG2 Satz angemessen sind und du wohnst seit du es beziehst in der Wohnung, kannst du noch nicht wissen, wie hoch deine Nebenkostenabrechnung wird. Sofern die Nachzahlung also im Normalbereich liegt, wird sie im ersten Jahr übernommen und du wirst darauf hingewiesen, dass du sparen sollst. 

Liegt die Abrechnung enorm höher, ist erstmal durch dich zu prüfen, ob die Nebenkosten stimmen. Gegebenenfalls ziehe per Beratungsschein einen Anwalt hinzu. Sollte dennoch alles stimmen, kann es sein, dass der Vermieter die Kosten zu niedrig angesetzt hat, was unter Umständen! zu einem erneuten Umzug führen kann. Das muss aber nicht sein. Hier solltest du dich entweder direkt beim Jobcenter beraten lassen oder ebenfalls einen Anwalt hinzuziehen.

1 Strom zghlst du von deinem Regelsatz und bei einer überzahlung gehört das dir.

2 Die Jahresnebenkosten   must du dem Jobcenter zurückzahlen wen der Vermieter dir das auszahlen den das Amt über mimt ja alle deine Mietkosten.Außerdem sind Heizkosten variabel wen du die Abrechnung vorlegst und die überzhalung an das Jobcenter bezahlst ist alles in Ordnung

3 Dafür mus  das jobcenter aber auch alles zahlen wen es eine  Unterzahlung gab ...

das jc zahlt die betriebskostennachforderung in voller höhe die angefallen sind. danach wirst du die aufforderung bekommen die kosten zu senken oder umzuziehen, wenn es nicht mehr preislich im grünen bereich der anerkannten kosten der unterkunft liegt.

handelt es sich bei dir um stromschulden, dann musst du mit dem anbieter eine ratenzahlung aufnehmen. das zahlt das jc auf keinen fall. es sei denn der strom wird benötigt um zu heizen.

stromkosten sind bereits im regelsatz enthalten.

das Jobcenter übernimmt Nachzahlungen....