Übernimmt das Jobcenter meine Jahresabrechnung?
Guten Morgen, ich wollte gerne wissen, ob das Jobcenter meine Jahresabrechnung zahlt. Allerdings hätte ich 2 Fragen. Ich habe erst seit letztes Jahr Hartz4 (Seit ich in meiner Wohnung lebe) und deswegen kenne ich mich da noch nicht so aus. Im Mietvertrag steht, dass die Heizkosten 70 Euro betragen, und das war auch so im Mietangebot für das Jobcenter, aber nachdem ich Strom bei DEW angemeldet habe ( Das war nach dem OK vom Jobcenter, dass ich in die Wohnung einziehen darf) habe ich 'nen Brief von DEW bekommen, dass ich ab jetzt 45 Euro monatlich zahlen soll. Bekomme ich jetzt Stress mit dem Jobcenter? Ich habe mir darüber keine Gedanken gemacht, ich dachte mir, es sind sowieso meine Kosten die ich selber zahlen muss..
Jetzt zur Jahresabrechnung. Ich habe letzte Woche die Jahresabrechnung von DEW bekommen und soll jetzt über 400 Euro zahlen! Jetzt habe ich Angst, dass das Jobcenter nichts zahlt, weil ich ja NIE gesagt habe, dass ich nur 45 Euro bei DEW zahen muss.. Wisst ihr mehr?!
4 Antworten
Die Stromabrechnung und deine Heizkosten haben nichts miteinander zu tun. Deinen Stromabschlag zahlst du von deinem Lebensgeld, dass du vom Jobcenter bekommst. Und wenn du dort zuviel verbrauchst, musst du es auch selber nachzahlen. Ich empfehle monatliche Selbstablesung. Ich habe da extra einen Rechner dafür.
Insofern deine Miete und deine Heizkosten dem ALG2 Satz angemessen sind und du wohnst seit du es beziehst in der Wohnung, kannst du noch nicht wissen, wie hoch deine Nebenkostenabrechnung wird. Sofern die Nachzahlung also im Normalbereich liegt, wird sie im ersten Jahr übernommen und du wirst darauf hingewiesen, dass du sparen sollst.
Liegt die Abrechnung enorm höher, ist erstmal durch dich zu prüfen, ob die Nebenkosten stimmen. Gegebenenfalls ziehe per Beratungsschein einen Anwalt hinzu. Sollte dennoch alles stimmen, kann es sein, dass der Vermieter die Kosten zu niedrig angesetzt hat, was unter Umständen! zu einem erneuten Umzug führen kann. Das muss aber nicht sein. Hier solltest du dich entweder direkt beim Jobcenter beraten lassen oder ebenfalls einen Anwalt hinzuziehen.
1 Strom zghlst du von deinem Regelsatz und bei einer überzahlung gehört das dir.
2 Die Jahresnebenkosten must du dem Jobcenter zurückzahlen wen der Vermieter dir das auszahlen den das Amt über mimt ja alle deine Mietkosten.Außerdem sind Heizkosten variabel wen du die Abrechnung vorlegst und die überzhalung an das Jobcenter bezahlst ist alles in Ordnung
3 Dafür mus das jobcenter aber auch alles zahlen wen es eine Unterzahlung gab ...
das jc zahlt die betriebskostennachforderung in voller höhe die angefallen sind. danach wirst du die aufforderung bekommen die kosten zu senken oder umzuziehen, wenn es nicht mehr preislich im grünen bereich der anerkannten kosten der unterkunft liegt.
handelt es sich bei dir um stromschulden, dann musst du mit dem anbieter eine ratenzahlung aufnehmen. das zahlt das jc auf keinen fall. es sei denn der strom wird benötigt um zu heizen.
stromkosten sind bereits im regelsatz enthalten.
das Jobcenter übernimmt Nachzahlungen....