wird bei fahren mit den leichtmorrad 125ccm wenn man erwischt wird der B (autoführerschein) Führerschein entzogen, wenn man nur diesen hat?

5 Antworten

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach Paragraf 21 StVG. Wenn das Gericht dann eine ENTZIEHUNG der Fahrerlaubnis anordnen sollte, gilt dieses natürlich grundlegend für alle Fahrerlaubnisse nach FeV, die Du zum Zeitpunkt der Entscheidung auch tatsächlich besitzt. 

FSKL B ist eine Fahrerlaubnis gemäss der Leitlinien der FeV . ( Fahrerlaubnis Verordnung ) 

Wenn die FE nicht direkt durch eine gerichtliche Entscheidung entzogen wird, kann das im Nachgang auch die Führerscheinstelle in einem amtlichen Feststellungsverfahren auf grundlegende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zunächst vorläufig veranlassen bis z.B. zur Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens.

Bei einer rechtskräftig entschiedenen "Entziehung" ist die Fahrerlaubnis weg und muss neu beantragt werden.

Anders ist es bei einem "Fahrverbot". Hier darfst Du für den Zeitraum von 1-3 Monaten der Untersagung dann zwar auch KEINERLEI Kraftfahrzeug mehr führen, aber Deine Klasse B bekommst Du nach Ablauf des Untersagungszeitraums automatisch wieder zurück. 


Nachtrag : solltest Du vor etwa 1965 geboren worden sein, oder allgemein im Besitz einer Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas, so darfst Du bei einem "Fahrverbot" auch kein Mofa fahren, bei einer "Entziehung" der FE jedoch schon. ( ausser es wurde gerichtlich / durch die FSST ein generelles Führen von Fahrzeugen untersagt )

Hallo,

wie schon geschrieben wurde, ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis und eine Straftat.

Darüber solltest du dir im Klaren sein und ob eine vorhandene Fahrerlaubnis entzogen wird, ist wohl egal und dein kleinstes Problem, wenn du bis zu einem Jahr im Gefängnis sitzt.

Das Gesetz sieht erst einmal keinen Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Sperre vor - möglich ist diese aber.

Darüber entscheidet der Richter dann unter Berücksichtigung aller Umstände und Begebenheiten der Tat.

Von daher - lass es einfach bleiben.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Viele Grüße

Michael

Fahren ohne Fahrerlaubnis – mit dieser Strafe ist zu rechnen

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt es sich um eine Straftat,
die unter anderem dann greift, wenn ein Fahrverbot nach Paragraph 44
des Strafgesetzbuchs (StGB) oder Paragraph 25 Straßenverkehrsgesetz
(StVG) angeordnet
ist.

Unter den Straftatbestand „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ fallen folgende Fälle. Der Fahrzeugführer

verfügte niemals über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeughat versäumt, die bestehende ausländische Fahrerlaubnis umschreiben zu lassenhat ein vorübergehendes Fahrverbot erteilt bekommenoder ihm wurde die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen.

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Die Sanktionen fallen nicht so hart aus, handelt es sich um ein fahrlässiges Verhalten oder wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt.

Der Verkehrssünder muss in diesen Fällen nur mit einer halb so langen Freiheitsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen rechnen. Auch Personen, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis anordnen oder zulassen, sind von Ahndungen betroffen.

Wenn ein Fahrverbot verhängt wird, dann bezieht sich das auf jedes KFZ und jede Führerscheinklasse.

das ist ne Straftat - bekommst du ein Fahrverbot betrifft das auch den B-FS