Quad fahren ohne Erlaubnis?

6 Antworten

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und da kann man nicht genau sagen oder irgendwo nachschlagen, welche Strafe einen erwartet.

Darüber entscheidet einzig und alleine der Richter unter Berücksichtigung aller Begebenheiten und Umstände der Tat.

Da du eine "Vorgeschichte" hast, wirst du eher mit keinem milden Urteil rechnen dürfen.

Im schlimmsten Fall - z. B. dann, wenn durch dein unverantwortliches Handeln jemand zu Schaden kommt - kann das für dich auch eine Freiheitsstrafe bedeuten.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Viele Grüße

Michael

§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1. das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2. als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3. in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Da es sich um eine richterliche Einzelentscheidung handelt, ist von 30 Tagessätzen bis zur Freiheitsstrafe und Entzug des Fahrzeuges (siehe Absatz 3)

Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Rechne mit etwas ein Monatsnetto Strafe, kann aber je nach Vorgeschichte mehr sein.

ich Weißsch es nicht genau aber ist ja auch so wie mofa höchstwahrscheinlich braucht du ein Führerschein der klasse am , am besten hol dein führerschein zürück durch ein ärtliches gutachten oderso

Es wird doch wohl einen Grund haben, dass man dir die Fleppen weggenommen hat. Offenbar bist du nicht geeignet ein KFZ zu führen. Da auch ein Quad ein KFZ ist, würdest du gerechtfertigter Weise entsprechend bestraft und bei Wiederholung sogar in den Knast gesteckt.