Bekifft mit Mofa erwischt?

7 Antworten

Hallo 069abc,

das kommt ganz auf den Wert des THC Gehaltes in Deinem Blut an.

Bis zu einem Wert von 1 ng/ml kannst Du noch laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit folgendem Bußgeldbescheid davon kommen:

Tatbestandsnummer: 424648

Tatvorwurf: Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden
Mittels *).

Ordnungswidrigkeit gem. § 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

Bußgeld: 500,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: 1 Monat

Eintrag als A - Verstoß

Der A-Verstoß hat aber keine Folgen für Dich, da Du Dich noch nicht in der Probezeit warst.

Lag der Wert über 1 ng/ml oder gab es BTM-bedingte Ausfallerscheinungen wirst Du mit einer Verurteilung nach folgender Rechtsgrundlage rechnen müssen:

§ 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht. 

Neben der im § 316 StGB angeführten Strafe ist zudem zwingend eine Sperre von mindestens 6 Monaten bis zu 5 Jahren aufzuerlegen in der Dir keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

Aber egal, ob es bei der Ordnungswidrigkeit mit dem "nur" einmonatigen Fahrverbot bleibt oder bei eine Verurteilung nach § 316 StGB erfolgt, so wird man Dir mit angrenzender Sicherheit vor Neuerteilung einer neuen Fahrerlaubnis zur Auflage machen, die MPU inkl. eines einjährigen Abstinenznachweises zu erbringen.

Im Klartext. Die Fahrschule brauchst Du meines Erachtens nach vorerst nicht weiter besuchen, weil Dir die Fahrerlaubnis frühestens in einem Jahr nach erfolgreich abgelegter MPU erteilt werden darf.

Da ich aber keine verbindliche Rechtsauskunft geben darf und auch nicht geben will, würde ich mich diesbezüglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Schöne Grüße
TheGrow

Bekifft fahren kommt richtig teuer. Wenn du noch nie im Straßenverkehr mit Alkohol/Drogen aufgefallen und Probezeit um ist,bist du mit 500€ Strafe-1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte dabei. In deinen Fall kannst du eigentlich zu 100% davon ausgehen das du erst eine MPU machen must bevor du n Lappen machen willst. Das gilt auch wenn du in n paar Jahren Autoführerschein machen willst, da du Psychologisch nicht in der Lage bist n KFZ zu führen. Wenn du grade am Führerschein dran bist solltest du erst mal warten bis du Post bekommen hast, bevor unzählige Stunden für die Katze sind.

Hallo.

Da Schlägt der Hammer richtig zu. 

500€ Geldstrafe Geb. ca 30€ 2 Punkte.

Das Mofa verm. 1 Mon. Fahrverbot  Oder einmotten

Den A? Schein kannst du vergessen. Das Geld kannst dir sparen.

Abwarten bis du Post bekommst.

Führerschein kannst du erstmal vergessen. Und das ist auch richtig so. Du bist nicht in der Lage verantwortungsvoll mit einer Fahrerlaubnis umzugehen.

Charakterlich nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen nennt man das..
Hast dir viel verbockt damit, und kein anderer ist schuld daran.

069abc 
Fragesteller
 22.08.2017, 12:05

Habe ja auch in keinster Weise gesagt dass jemand anderes daran Schuld ist?