Wir verkaufen ein Haus - Reicht es, wenn einer von uns beim Notar anwesend ist (Bitte Text lesen)?

5 Antworten

Alle die im Grundsbuch stehen müssen eigenhändig unterschreiben und die Unterschrift notariel beglaubigen lassen. Das muss nicht in einem Termin passieren und auch nicht bei ein und dem selben Notar.

Als Verkäufer müssen all die Personen beim Notar unterschreiben, die im Grundbuch des zum Verkauf stehenden Objektes eingetragen sind. Achtung, also eventuell auch eine Bank, falls eine Grundschuld eingetragen ist.

Es ist aber möglich, dass die nicht Anwesenden den anderen eine Vollmacht erteilen. Es muss aber mindestens eine Person zum Notar.

BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 15:25

Und wie erteile ich die Vollmacht?

Rammstein53  04.04.2021, 15:26
@BCHFrico

Am besten den Notar fragen, was er dazu benötigt.

BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 15:28
@Rammstein53

Vielen Dank. Eine Frage hätte ich noch. Ich würde meinen Vater als Vertretung dort hinschicken. Braucht auch er eine Vollmacht? Er gehört ja quasi dazu.

Rammstein53  04.04.2021, 15:29
@BCHFrico

Er braucht auf jeden Fall eine Vollmacht von Dir. Die Tatsache, dass er Dein Vater ist, reicht nicht aus.

uni1234  04.04.2021, 16:06
@Rammstein53

Eine einfache Vollmacht reicht da nicht aus. Also Versuch es gar nicht erst.

BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 16:32
@uni1234

Warum reicht die nicht aus? Denn nimmt mein Vater die Papiere mit und denn ist gut. Wenn der Notar meine Vollmacht beglaubigt, ist doch alles gut, oder?

kabbes69  04.04.2021, 17:02
@BCHFrico

Der Notar muss deinen Ausweis mit deinem Gesicht vergleichen und beglaubigt mit seiner Unterschrift, dass DU deine Unterschrift eigenhändig vor ihm geleistet hast und beurteilt deine Geschäftsfähigkeit.

BCHFrico 
Fragesteller
 04.04.2021, 17:07
@kabbes69

Und warum steht überall was von Vollmacht auf sämtlichen Anwaltsseiten? Was hat es damit auf sich?

Rammstein53  04.04.2021, 17:11
@BCHFrico

Frag doch bitte einfach den Notar. Sollte er Dich persönlich bereits kennen, wird der bürokratische Aufwand geringer sein. Falls nicht, woher sollte der Notar wissen, dass die Vollmacht, die Dein Vater mitbringt, echt ist ?

uni1234  04.04.2021, 17:28
@BCHFrico

Eine notarielle Vollmacht ist erforderlich.

Gratuliere, dasein müssen meist alle wir, wenn alle wir im Grundbuch stehen.

Die Unterschrift kann ggf. nachgeholt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Anwesend müssen sämtliche Eigentümer und die Käufer sein. Dazu ggf. die Ehegatten, wenn güterrechtliche Bedenken bestehen. Ansonsten müssen sie sich vertreten lassen und vor einem Notar nachgenehmigen.

Es müssen alle im Grundbuch eingetragenen Eigentümer beim Verkauf anwesend sein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung