Ehefrau verweigert Termin beim Notar. Wie Haus dennoch verkaufen?

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Natürlich sind alle Untesrchriften, auch die von der Ehefrau notwendig. Ich frage mich allerdings wie der Maklerkollege gearbeitet hat, denn er wäre ja ein Mitgeschädigter. Normalerweise ist es üblich, das beim Verkauf beide Ehepartner den Maklerauftrag unterschreiben. Entweder hat nur der Ehemann den Maklerauftrag unteschrieben, dann hätte der Makler ein Problem. Wenn beide unterschrieben haben ist es auch Aufgabe des Makler sich dafür einzusetzen, dass der notarielle Verkauf noch klappt. Es könnte sein, dass der Ehemann sogar ein Scheidungsurteil gegen seine Ehefrau hat, in dem auch diese aufgrund der Scheidungsauseinandersetzung dem Verkauf zustimmen muss. Der Ehemann kann dann die Zustimmung einklagen und wenn alles klappt ersetzt dann das weitere Urteil die Unterschrift der Ehefrau. Ansonsten rate ich dazu, die Finger davon zu lassen. Auch die Lösung mit einem Notarvertrag unter aufschiebender Bedingung ist nicht hilfreich. Eine weitere Möglichkeit würde ich sehen wenn Sie einseitig ein notratielles Kaufangebot abgeben. Die Kosten des notarielles Kaufangebot soll natürlich der Ehemann tragen. Anschließend wird der Ehemann das Kaufangebot annehmen. Nun fehlt noch die Zustimmung der Ehefrau. Da das Kaufangebot befristet auf einen Annahmetermin denke ich doch, dass die Ehefrau letztendlich zustimmen wird, es sei den bis dahin würde sie tatsächliche einen Käufer finden, der mehr bezahlt. Das Risiko würde ich an Ihrer Stelle eingehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde nun mal schnellstmöglich in Erfahrung bringen ob beide Ehepartner den Marklerauftrag unterschrieben haben. Ich halte euch hier auf dem Laufenden :-)

Danke und Gruß

also ich behaupte jetzt mal , das die "Nochehefrau" mit dorthin muß , wenn sie auch Mitbesitzerin des Hauses ist. D.h. du müsstest mit ihr auch in Verhandlung treten und sich mit ihr auf einen Kaufpreis einigen. Wenn ihr Nochehemann allerdings alleiniger Hausbesitzer ist , hat sie nix zu melden. Ich schau nochmal auf so einer Rechtsverdreherseite nach . ok.

Hallo,

Schon mal Danke für die Antwort. Ja die Ehefrau ist Mitbesitzerin.

@hellraiser2001

dann passe auf , das du nicht deinem Profilnamen alle Ehre machst ,hellraiser 2001:-))

Die Ehefrau muss nur unterschreiben, wenn sie laut Grundbuch Miteigentümer ist. Gehört das Haus nur einem von Beiden, kann er oder sie alles alleine Abwickeln.

Hallo,

wenn die Ehefrau nicht unterschreiben will, dann bleibt den Ehemann nur der Antrag auf Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft.

Aber ob du dann den Zuschlag bekommst .... ist, wie Lottospielen, weil der Höchstbietende den Zuschlag erhält..

Ohne Einwilligung des Verkäufers geht kein Verkauf.