Wer muss den Notar bezahlen beim 'nicht zustandekommen' des Vertrags?

8 Antworten

Wer den Notar beauftragt hat bekommt die Rechnung. Wenn der jedoch am nichtzustandekommen des Vertrages schuldlos ist kann er die Kosten vom ehemaligen Vertragspartner einklagen.

Das hängt davon ab: Wenn du jetzt einfach nicht verkaufen "möchtest" dann musst du den Notar bezahlen - Einigung stand ja schon fest und man kann den Käufer nicht die Kosten aufbrummen nur wenn man seine Meinung geändert hat.

Wenn der Käufer seinerseits sagt er will nicht mehr dann muss der KÄufer die kosten tragen

Es bezahlt der, der den Notar beauftragt hat. Es handelt sich jedoch nur um ein paar hundert EUROs und wenn Du einen Rückzieher machst, solltest Du die kosten auch übernehmen!

@Coconaris, wie sicher bist Du Dir denn, dass in diesem Fall der Käufer (der auch den Notar beauftragt hat) die Kosten übernehmen muss?

In diesem Fall du. Im Zweifel frag doch den Notar, wem er die Rechnung stellt? ;)