Notar - Vollmacht bei Hauskauf - Käufer

6 Antworten

Hallo

bei meiner Tochter war es im vergangenen Monat so, dass der Notartermin extra noch einmal verschoben werden musste, weil zwingend beide Ehepartner anwesend sein mussten (sie hatte auch plötzlich beruflich einspringen müssen und konnte den Termin daher nicht wahrnehmen). Ein Telefonat mit dem Notariat ergab, dass eine Anwesenheit beider Partner zwingend notwendig wäre.

Gutes Gelingen

Daniela

Sie treten in der Urkunde, so bezeichtnet, als vollmachtloser Vertreter für die Ehefreau, deren Zustimmung vorgebehaltend, auf. Die Ehefrau genehmigt die Urkunde später nach! - So einfach!

Du brauchst eine notarielle Vollmacht. Eine einfache Vollmacht reicht nicht aus. Wenn eine notarielle Vollmacht vorliegt, kann auch der Notar nicht sagen, dass derjenige kommen muss. Es sei den, der Vertrag enthält bestimmte Dinge, die einer Belehrung durch den Notar zwingend erfordern. das ist aber sehr selten.

Wenn Du als vollmachtloer Vertreter erscheinst und die später nachgenehmigt, liest er den Vertrag auch nicht nochmal vor.

2 Termine kosten Geld. Da lohnt es sich berufliche Termin zu verschieben.Ansonst braucht es eine Notarielle Vollmacht oder Sie unterzeichnet eben später bei einem weiteren Termin.Oder man verlegt den ganzen Termin.

Das sie zu einem späteren Termin den Kaufvertrag unterzeichnet. Sie muss sich persönlich beim Notar ausweisen, dass sie es auch ist, da hilft keine Vollmacht.