Hausverkauf - Notartermin: Übergabe / Auszug jedoch erst, wenn Verkäufer neues Objekt gekauft habt

4 Antworten

Da muß kein festes Datum bestimmt werden - Ich kenne das, daß für die Zeit zwischen Verkaufsdatum und Übergabe eine Miete vereinbart wird - im Kaufvertrag hinterlegt

Der Besitzübergang hat mE in keinster Weise etwas mit dem dortigen wohnen zu tun.

Der neue Besitzer muß nur achtgeben, das kein unbefristeter Mietvertrag entsteht, obwohl mit dem Grund Eigenbedarf wäre der ja auch ohne weiteres kündbar.

Die Formulierung "erst, wenn Ihr ein Haus gefunden habt" ist sowas von wachsweich und mit soviel Unwägbarkeiten behaftet, dass der Notar den Käufer zumindest auf die Risiken aufmerksam machen wird. Er hat ja auch die Interessen des Käufers zu vertreten. Er wird jedoch alle Beteiligten dazu drängen, einen Termin im KV aufzunehmen, denn das Risiko der Haussuche des Verkäufers darf nicht auf den Käufer abgewälzt werden.

Der Notar kann euch einen Vorschlag für eine Formulierung im Vertrag machen, die dem entspricht, was ihr bereits mündlich mit dem Käufer abgesprochen habt.