Winterdienst Pflicht für Mieter?

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Ich würde den Vermieter mal schriftlich oder per Mail daran erinnern, was Ihr vertraglich im Mietvertrag vereinbart habt. Vermutlich hat er das vergessen....und/ oder ist sich der Wirkung der Streichung des Passus über die Streupflicht nicht bewusst.

Ich vermute, dass er das damals gestrichen hat, um selber von dieser Pflicht enthoben zu werden. Tatsächlich hat er damit aber vertraglich festgelegt, dass er Kosten für Winterdienst nicht über die BK an die Mieter umwälzen kann. --> Eigentor.

Wenn also an keiner anderen Stelle im Mietvertrag oder Nachtrag zum Mietvertrag vereinbart wurde, dass dir als Mieter die Streupflicht übertragen wurde und/ oder er ersatzweise eine Firma damit beauftragen darf und dann die BK umlegen darf, so siehst du das vollkommen richtig, dass es nun nachträglich nicht möglich ist ,jedenfalls nicht ohne deine ausdrückliche Zustimmung, denn Verträge sind einzuhalten und bindend. Ein Zettel im Flur oder Verweis auf die Hausordnung reicht in diesem Fall tatsächlich keineswegs aus.

Glück gehabt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Radon 
Fragesteller
 03.02.2019, 14:00

ok ich hab doch noch was gefunden...eine solche Hausordnung existiert so weit ich weiß nicht... kann er jetzt eine Schreiben in der sowas definiert ist?

https://s15.directupload.net/images/190203/4759uq46.jpg

rotreginak02  03.02.2019, 14:09
@Radon

jetzt müsste man noch wissen, was genau in dieser Hausgemeinschaftsordnung zum Winterdienst steht, die Bestandteil des MV sein soll. So allgemeine Floskeln reichen da auch nicht aus.

Wenn er jetzt sowas schreibt, dann gehe damit zum Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht/ Immobilienrecht, da kann dann nämlich der Teufel im Detail stecken.

Ich sehe es etwas anders als bisher beantwortet.

Durch die Streichung bezieht sich die Verantwortung des VM ausschließlich auf die Reinigung und NICHT den Winterdienst. Insofern wäre es vermutlich im Streitfall eine Auslegung, was die Parteien durch die Streichung regeln wollten. Im Zweifel (i.V.m. dem Gewerbe) verm. beim Richter pro Mieter also Euch.

Das Schippen des ganzen Hofes ist m.M. nach kompletter Unsinn. Die gefahrlose Zugänglichkeit zur Mietsache ist zu gewährleisten, i.d.R. durch Gemeindesatzung auch im angrenzenden öffentlichen Bereich. Dazu gehören nicht Parkplätze/Hof für eine einer anderen Mieteinheit konkret zugewiesenen Fläche (hier das Gewerbe) - egal ob Eigentum oder per Nutzungsüberlassung.

Um auf Deine Frage zur NKA zu kommen:

Ich denke, dass der VM die Winterarbeiten - ohne Streitfall - tatsächlich umlegen kann, aber eben nur die reine Zugänglichkeit.

Auch ich sehe hier als gangbaren Weg, vorab der NKA formhaft zu widersprechen und als Anlage die vertragliche Regelung anzuhängen. Der VM muss dann begründen und diese solltest Du hier dann nochmals posten.

"Tipp: Der Eigentümer kann in diesem Fall entweder selbst schippen oder seinen Hausmeister beziehungs­weise einen professionellen Räum­dienst beauftragen. Die Kosten dafür muss er nicht allein tragen. Er darf sie über die Betriebs­kosten­abrechnung auf die Mieter umlegen."

Merkste was?

Radon 
Fragesteller
 03.02.2019, 13:39

ja das stand auch so im Vertrag und wurde Gestrichen... die frage ist ob durch die Streichung sowas nicht mehr möglich ist

rotreginak02  03.02.2019, 13:49

grundsätzlich ja, aber nicht, wenn er bewusst und mit zusätzlicher Unterschrift genau diesen Passus im MV streicht.

DerHans  03.02.2019, 16:19
@rotreginak02

Aus dieser Streichung geht aber gar nicht hervor, wer diese vorgenommen hat, und wann das war.

Die Kosten für den Winterdienst sind nur dann umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag in den Nebenkosten vereinbart wurden. Das ist hier durch die Streichung anscheinend nicht der Fall. https://www.mietrecht.org/nebenkosten/winterdienst/

Das ist eindeutig Aufgabe des Vermieters.Lass dir diese Aufgabe nicht aufbrummen

Radon 
Fragesteller
 03.02.2019, 13:38

mir geht es ja darum ob er was in die Nebenkostenabrechnung, diesbezüglich abrechnen darf

DerHans  03.02.2019, 16:20
@Radon

Wenn er die Nebenkosten nach der Wohnfläche aufrechnet, ist das korrekt. Mit dem Hof hast du natürlich nichts zu tun.