Hof reinigen laut Vermieter

5 Antworten

Es muß im Mietvertrag stehen, sonst müßt Ihr es nicht machen.

hallo unser Vermieter verlangt jetzt nach ca. 2 Jahren das wir neben unseren wechselnden Mülltonnendienst auch noch den Hof reinigen sollen. Ist das rechtens müssen wir das machen?

Wenn das nicht im Mietvertrag oder in einer Hausordnung vereinbart ist, kann der Vermieter da nichts verlangen.

Auch darf sie nicht Geld von Euch verlangen, wenn sie jemanden beauftragt die Mülltonnen rauszustellen:

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/betriebskosten-muelltonnenservice-zaehlt-nicht-zu-muellabfuhr_258_126370.html

Vor allem da der Hof der Zugang zu Garagen ist welche sie vermietet und damit ja Geld verdient.

Auch die Kosten für die „Hof- und Zugangsreinigung“ muss die Mieterin mangels vertraglicher Vereinbarung nicht tragen. Die Hof- und Zugangsreinigung ist räumlich nicht von der „Straßen-„, „Haus-„ und „Bürgersteigreinigung“ umfasst und lässt sich auch nicht unter die Kosten für den Hauswart fassen.

(AG Frankfurt am Main, Urteil v. 16.12.2011, 385 C 2425/11)

MfG

Johnnymcmuff

Das muss im Mietvertrag oder in der Hausordnung stehen. Wenn nicht, muss Er das machen.

Sofern nicht im Mietvertrag festgehalten ist, dass es zu Euren Aufgaben als Mieter gehört, braucht Ihr das auch nicht.

Schau im Mietvertrag nach. Und wer hat bisher den Hof gereinigt?

Weder Mülltonnendienst, noch Hofreinigung, noch Treppenhausreinigung müssen Mieter machen, wenn das nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder einer damit vertraglich verbundenen Hausordnung so geregelt ist.

Irgendwer muss aber die Arbeiten machen. Deshalb ist es in vielen Wohnanlagen so, dass diese Arbeiten auf die Mieter übertragen werden im wöchentlichen Wechsel oder anders.

Dort wo das nicht so ist, macht das der Hausmeister oder ein Reinigungsdienst oder Hausmeisterservicefirma. Die Kosten dieser werden dann in aller Regel auf die Mieter über die Betriebskosten umgelegt.

Wenn es also bei Euch so ist, dass bisher die Hofreinigung von einem Hausmeister oder -service durchgeführt wurde, die ihr dann über die Abrechnung bezahlt habt, könnte es sein, dass diese Kosten sinken, wenn ihr es selbst macht.

Wollt ihr das nicht machen, was vermutlich Euer gutes Recht ist, dann muss eben ein Dienstleister beauftragt werden. Für den zusätzlichen Komfort - ein sauberer Hof ist schließlich auch was wert -, müßt ihr dann u. U. mehr bezahlen als bisher.