Muss Eigentümer od. Mieter Streichen der Heizung bezahlen, wenn man vor 6 Jahren einzog, damals der Vermieter die Wohnung gestrichen übergab, aber Heizg nicht?

3 Antworten

nach 6 jahren sollte der mieter ohnehin mal etwas farbe in die hand nehmen.

das war nicht die Frage. Trotzdem danke. Es sind jetzt Handwerker im Hause tätig, die auch die Fensterrahmen im Mehrfamilienhus bei allen hier gestrichen haben und das wurde bezahlt und in Auftrag gegeben vom Eigentümer und der Verwaltung und es wäre praktisch, wenn die gleichen Profis ebenfalls die Heizung mit streichen würden und das rechtlich auch der Eigentümer beauftragen müsste und man alles in einem Rutsch fertig hätte.

das war nicht die Frage. Trotzdem danke.

es gibt nicht überalll flatrate .

innen ist mietersache , außen eigentümer .  die bei den temperaturen fenster streichen , möchten sie nicht in der wohnung haben.

@Kuestenflieger

war schon in meiner Wohnung und seriös, sehr gut und fähig und alteingesessen und hier waren heute 20 Grad...

@Mucki007xyz

Glück gehabt . Trotzdem ist der Radiator ihre Sache .

Und wie ist Celsius um 24:30 ?

Bitte schauen was im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen geregelt ist. Nur das ist gültig. Enthält die Klausel starre Fristen wie "alle 5 Jahre" o.ä. dann ist sie unwirksam. Schönheitsreparaturen richten sich im Allgemeinen heute nach dem tatsächlichen Bedarf. Normalerweise müssen Heizkörper nicht alle 6 Jahre gestrichen werden. Sind sie allerdings rostig geworden, so deutet das auf eine zu hohe Luftfeuchtigkeit (z.B. im Bad) hin. Ansonsten würden sie nicht rosten. Sollte der Rost sich während der Mietzeit gebildet haben, so muss sich der Mieter überlegen, ob er richtig gelüftet oder geheizt hat. Dann wäre zumindest eine Beteiligung an den Kosten in Erwägung zu ziehen. Das Entrosten ist zusätzliche Arbeit für die Maler.

Wo ist das Problem wenn du sie selbst streichst?

das war nicht die Frage.