Winterdienst durch Mieter? Wer haftet bei Unfall?

8 Antworten

Also in eurem Fall haftet ihr mit der Haftpflicht.

( Allerdings muss dazu immer gesagt werden, dass auch Fußgänger sich den Gegebenheiten anpassen und entsprechend vorsichtig laufen müssen. Wenn ihr also Schnee schiebt und den Weg "begehbar" haltet, also Trittsicher macht, so gut es euch möglich ist, dann kann man euch nur bedingt bis gar nicht haftbar machen - also immer schön schippen :D)

Der Winterdienst ist eine kommunale Aufgabe, woraus sollte sich die Haftung des Mieters ergeben? Der Mietvertrag ist nur mit dem Vermieter geschlossen, aber nicht mit der Gemeinde, daraus kann sich eine solche Haftung nicht ergeben...

@MosqitoKiller

Für private Zugangs- und Zufahrtswege, sowie Gehwegen ist der Mieter, wenn das so im Mietvertrag steht, zuständig. Wenn der Mieter das unterschrieben hat, kommt er eh nicht mehr aus der Sache raus. Dann hat er ja vertraglich mit dem Vermieter vereinbart, dass er die Sache übernimmt.

@MosqitoKiller

Nicht jede Kommune leistet sich einen so ausführlichen Winterdienst, dass zu jeder Zeit jeder Gehweg frei von Schnee und Eis ist. Viel billiger und daher die Regel ist es, dass diese Aufgabe den Anliegern übertragen wird. Dagegen kann sich kein Vermieter oder Eigentümer wehren, aber er kann einen Erfüllungsgehilfen beautragen. Jemand, der sich was verdienen will oder eben die Mieter, wenn die sich das Geld für einen Dritten sparen wollen.

Hallo,

das ist eine etwas kompliziertere Geschichte. Aber primär ist mal allgemein der Vermieter / Besitzer der Immobilie dafür in der Haftung. Die Räumpflicht kann er aber rechtswirksam auf seine Mieter abwälzen. Der V ist dann lediglich in der Pflicht der Überprüfung, ob dieser übertragenen Pflicht tatsächlich auch nachgekommen wird.

Und je nach Zeit , Witterung und Szenerie geht der Rechtsanspruch zwar zunächst an den Eigner / Vermieter, welcher das aber nachträglich von der missenden Mietpartei einfordern kann.

Allgemein muss zur Anspruchsstellung aber schon mal die Witerungslage zu Zeitpunkt des Unfalls berücksichtigt sein und in diesem Zuge auch die Ausübung des Winterdienstes. Wenn es kontinuierlich weiter schneit, so nimmt auch der Gesetzgeber dahingehend an, dass eine ständige freihaltung der Wege nicht möglich ist und somit auch ein erhöhtes Gefahrenmoment allgemeiner Natur durch Benutzung der Wege besteht.

Man wird daher schon im gesetzlichen Wege zwischen Situation, Witterung und Kontrolle genau abwägen, wer die Hauptschuld tragen könnte.

Haftet der Vermieter oder wir als Mieter mit unserer Haftpflichtversicherung?

Das kommt wie gesagt auf die allgemeine Witterung zum Zeitpunkt des Unfalls , den Handlungen des Geschädigten, Aktionen unnd kontrolle des Vermieters, owie letztlich der Pflichtauffassung der einzelnen Mieter an. An vorderster Front steht der Vermieter, welcher als Schirmherr die ordentliche Sicherung der Gehwege um sein Objekt sicherstellen muss. ( Und das muss er an erster Stelle auch kontrollieren )

Aber er kann das durchaus halt an nicht handelnde Mietparteien weitergeben, wenn die allgemeine Räumpflicht in Mietverträen oder der allgemeinen Hausordnung auf die Mieter übertragen wurde.

Somit kann prinzipiell Haftung und Schadenssersatz bis zum verantwortlichen Mieter durchgesetzt werden.

mfg

Parhalia

Hallo! Ich würde sagen, der Vermieter hafte.

Grundsätzlich ist der Grundeigentümer für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Er kann aber per Mietvertrag diese Obliegenheit auf die Mieter delegieren.

Sollte es zu einem Unfall kommen, wird die zuständige Krankenkasse und auch der Verletzte sich aber nicht damit abmühen, heraus zu finden, wer die "Kehrwoche" hatte. Er kann sich direkt an den Grundeigentümer wenden. Da weiß man ja auch, dass etwas zu holen ist. (zur Not eben das Grundstück). Der Vermieter holt sich sein Geld dann von dem Mieter wieder, der an diesem Tag zur Räumung verpflichtet war.

Wenn ihr keine private Haftpflichtversicherung habt, zahlt ihr selbst.

Zunächst mal haftet der Vermieter, er ist Grundstückseigentümer und schuldet somit den Winterdienst, und niemand anderes. Der Mieter hat keinerlei Pflichten gegenüber der Kommune bzgl. Winterdienst. Ob der Mieter über das Vertragsverhältnis gegenüber dem Vermieter haftbar gemacht werden kann, ist fraglich...

Nicht fraglich, wenn es im Mietvertrag korrekt auf den Mieter übertragen wurde. Er macht sich damit automatisch zum Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Räumt er nicht, muss der Vermieter selbst räumen oder diese Arbeit an einen Dritten übertragen und kann die Kosten dafür dem Mieter berechnen, der seiner vertraglichen Pflicht nicht nach kommt.