Vermieter verlangt dass ich Straße und Hof Kehre

16 Antworten

Da im Mietvertrag nicht verankert, brauchst du das nicht zu machen. Deine Terasse natürlich ja, ist ja an dich vermietet. Schau mal in die Hausordnung. Falls dort eine Pflicht für Mieter festgelegt sein sollte. musst du ran wie auch alle andren Mieter. Die Hausordnung gilt als Teil bzw. Anhang zum Mietvertrag.

Simi051008 
Fragesteller
 11.05.2012, 13:12

Lies bitte die Antwort unter dir... Hab ich in der Hausordnung gefunden...

Da mal wieder hier nichts funktioniert, nochmal eine ergänzende Antwort und kein Kommentar: Jede Kommune hat eine Straßenreinigungssatzung. Gemäß dieser sind die Hauseigentümer zur Reigung des Bürgersteiges sowie im Winter zum Schneeräumen und Abstumpfen verpflichtet. Das dürfen sie auf vertraglicher Grundlage an die Mieter delegieren. Wenn nun dieser zitierte Satz in der HO steht, so ist er wohl hier irrelevant, da kein Bürgersteig vorhanden ist. Die Straßenreinigung ist Sache der Kommune. Dafür berechnet sie den Hauseigentümern per jährlichem Bescheid Straßenreinigungskosten. Diese wiederum darf der Vermieter - wenn vereinbart - auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung abwälzen. Hat er das vergessen zu vereinbaren, bleibt er allein auf diesen Kosten sitzen. Schau mal in deiner letzten BK-Abrechnung bzw. im MV nach, was da evtl. vereinbart bzw. abgerechnet wurde.

Damit dürfte sich das Rätel aufgelöst haben. Was übrig bliebe, wäre evtl. der Hauseingang bzw. die Hauseinfahrt, die von allen Mietern wechselseitig zu reinigen wäre. Ist allerdings ein Hausmeister tätig und Hausmeisterkosten werden abgerechnet, hat er das zu tun.

Wenn nichts im Mietvertrag bzw. in der dem Mietvertrag beigefügten Hausordnung davon bemerkt ist, dann möchte wohl der Vermieter selbst Straße und Hof alle zwei Wochen fegen. LOL

Sagen wir mal so, falls nichts festgehalten wurde - dann bist du auch nicht verpflichtet. Allerdings eine Unstimmigkeit mit dem Vermieter dürfte dann wohl programmiert sein.

Es wurde nichts im mietvertrag festgehalten dass wir das tun müssen.

Aber vielleicht in der Hausordnung?

Simi051008 
Fragesteller
 11.05.2012, 13:17

Lies mal die frage über dir an bitte hab ich aus unserer Hausordnung...

Wenn es nicht abgesprochen oder im Vertrag festgehalten ist,dann eigentlich nicht. Aber man sollte ab - und zugeben,denn ein gutes Verhältnis ist viel wert.