Wildunfall oder Verkehrsunfall?
Hallo Community,
Gestern hatte ich ein schreckliches Ereigniss. Es war etwa 2:00 Uhr morgens und ich holte meinen Bruder von einer Geburtstagsfeier ab. Auf der B15n richtung Schierling sah ich dann kurz nach der Ausfahrt auf dem Seitenstreifen ein Warndreieck, 2 Fahrzeuge mit Warnblinklicht und ein paar Leute die wild mit ihren Handylampen rumfuchtelten. Ich wusste nicht was Sie mir versuchten mitzuteilen aber wurde auf jedenfall langsamer und bis ich schauen konnte krachte es auch schon. Es lag ein bereits totes Wildschwein mitten auf der linken Spur (Überholspur) ich fuhr als 2. direkt über das tote Wildschwein. Es machte einen Rumser als wäre alles kaputt. Hatte aber zum Glück nur ein weggebrochenes Eck der Stoßstange und der Wischwasserbehälter hatte was abbekommen ansonsten war das Fahrzeug noch Fahrtauglich und musste nicht abgeschleppt werden. Nun zur eigentlichen Frage. Wie wird das jetzt versicherugstechnisch gehandelt? Polizei traf dann kurz darauf ein und hat die Schäden beider Fahrzeuge aufgenommen. Ich hatte noch nie zuvor einen Wildunfall und wusste nicht das ich einem Schein von der Polizei ausgehändigt haben muss, der dies bestätigt. Als ich dann bei dieser Polizei anrief sagte die mir tatsächlich weil ich als 2. drüber bin zählt dies nicht mehr als Wildunfall sondern als normaler Verkehrsunfall. Was bleiben mir jetzt für Möglichkeiten. Fahrzeug ist Vollkaskoversichert aber wenn das jetzt die Vollkasko übernimmt werde ich mit Sicherheit bei der SF Klasse abgestuft oder?
5 Antworten
ja, es ist ein grosser Unterschied, obs als Wildunfall zählt oder nicht. Wenn nicht kostet es die Selbstbeteiligung der VK und den Schadenfreiheitsrabatt, bei TK verliert man keinen Schadenfreiheitsrabatt und die Eigenbeteiligung ist meistens niedriger.
ich habe das hier gefunden
https://www.ruv-blog.de/zusammenstos-mit-tieren-sind-alle-tiere-versichert/
das steht aber nichts drin, ob der Zusammenstoss mit dem toten Tier kein Wildunfall ist. Was ich in den AGBs finde:
... der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein) versichert. (aus AGB Teilkasko der HUK)
Also Wildschein ist eindeutig ein Wildtier für die Versicherung, und da steht nur, dass das Fahrzeug sich in Bewegung befunden haben muss, nicht das Tier. Dürfte also ein kniffliger Fall sein, den die Versicherung so oder so entscheiden kann.
:-) habe weiter gegoogelt und lag wohl richtig mit der Auffassung dass es nicht so eindeutig ist. Im beschriebenen Fall hat die Versicherung zahlen müssen, (sollte man der Versicherung mitteilen, wenn sie Ärger macht und im Zweifel genau diese Anwaltskanzlei beauftragen)
Melde den Schaden zunächst Deiner Versicherung.
Sollte die den Schaden dann tatsächlich NICHT als Wildunfall einstufen und/oder Du willst den Schaden, um einer Rückstufung vorzubeugen, selbst zahlen, kannst Du das immer noch stoppen bzw. bis zum Ende des Jahres an die Versicherung zurück zahlen.
Dann wird bei der Versicherung alles rückgängig gemacht, den Schaden hat es dann nicht gegeben.
Dein Versicherungsmensch wird Dich aufklären.
wenn du die Vollkasko in Anspruch nimmst, wirst hochgestuft - die Selbstbeteiligung ist auch fällig - sofern vereinbart.
Man kann den Schaden auch selbst zahlen; kommt auf die Summe an.
das ist kein Wildunfall mehr
Ich wusste nicht was Sie mir versuchten mitzuteilen aber wurde auf jedenfall langsamer....
Warndreick, Warnblinkanlage, rumfuchtelnde Leute.....was gibt es da nicht zu verstehen? Offensichtlich warst du nicht langsam genug. Da wäre eventuell Schrittgeschwindigkeit angebracht gewesen. Sei froh, dass da nur ein totes Wildschwein lag und nicht ein verletzter Mensch.
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Du musst auch sicher den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung zahlen.