Wildunfall oder Verkehrsunfall?

Blut an der Hintertür - (Recht, Auto und Motorrad, Verkehrsrecht) Bild vom Schaden des Fahrzeugs - (Recht, Auto und Motorrad, Verkehrsrecht)

5 Antworten

ja, es ist ein grosser Unterschied, obs als Wildunfall zählt oder nicht. Wenn nicht kostet es die Selbstbeteiligung der VK und den Schadenfreiheitsrabatt, bei TK verliert man keinen Schadenfreiheitsrabatt und die Eigenbeteiligung ist meistens niedriger.

ich habe das hier gefunden

https://www.ruv-blog.de/zusammenstos-mit-tieren-sind-alle-tiere-versichert/

das steht aber nichts drin, ob der Zusammenstoss mit dem toten Tier kein Wildunfall ist. Was ich in den AGBs finde:

... der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein) versichert. (aus AGB Teilkasko der HUK)

Also Wildschein ist eindeutig ein Wildtier für die Versicherung, und da steht nur, dass das Fahrzeug sich in Bewegung befunden haben muss, nicht das Tier. Dürfte also ein kniffliger Fall sein, den die Versicherung so oder so entscheiden kann.

Melde den Schaden zunächst Deiner Versicherung.

Sollte die den Schaden dann tatsächlich NICHT als Wildunfall einstufen und/oder Du willst den Schaden, um einer Rückstufung vorzubeugen, selbst zahlen, kannst Du das immer noch stoppen bzw. bis zum Ende des Jahres an die Versicherung zurück zahlen.

Dann wird bei der Versicherung alles rückgängig gemacht, den Schaden hat es dann nicht gegeben.

Dein Versicherungsmensch wird Dich aufklären.

wenn du die Vollkasko in Anspruch nimmst, wirst hochgestuft - die Selbstbeteiligung ist auch fällig - sofern vereinbart.

Man kann den Schaden auch selbst zahlen; kommt auf die Summe an.

das ist kein Wildunfall mehr

Ich wusste nicht was Sie mir versuchten mitzuteilen aber wurde auf jedenfall langsamer....

Warndreick, Warnblinkanlage, rumfuchtelnde Leute.....was gibt es da nicht zu verstehen? Offensichtlich warst du nicht langsam genug. Da wäre eventuell Schrittgeschwindigkeit angebracht gewesen. Sei froh, dass da nur ein totes Wildschwein lag und nicht ein verletzter Mensch.

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https://www.abendblatt.de/ratgeber/auto-motor/article107500960/Totes-Tier-ueberfahren-Versicherung-muss-Schaden-ersetzen.html

Du musst auch sicher den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung zahlen.