Fahrlässige körperverletzung bei Verkehrsunfall?
Hallo zusammen,
Ich hatte diese Woche einen Unfall, ich wollte wenden und habe ein entgegen kommendes Fahrzeug übersehen und es kam zum Zusammenstoß. Ich habe nachher erfahren dass die Linie durchgezogen ist was ich nicht wusste da es geregnet hat und nachts passiert ist.
Die Beifahrerin des anderen Fahrzeuges wurde leicht verletzt (kleine blaue Flecken).
Ich habe nun ein Schreiben von der Polizei erhalten und da steht ich habe eine Straftat begangen und zwar fahrlässige körperverletzung bei Verkehrsunfall .Wie hoch könnte die Strafe sein?
8 Antworten
Körperverletzung ist eine Straftat. Dazu sagt der § 229 des Strafgesetzbuches (StGB):
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dazu kommen dann noch (je nach Richter) ein Fahrverbot und die entsprechenden Punkte in Flensburg.
Hier gibt es noch mehr zu diesem Thema:
https://www.bussgeldkatalog.org/fahrlaessige-koerperverletzung-bei-verkehrsunfall/
Bis zu 3 Jahre Knast oder Geldstrafe. Rechne mit einer Geldstrafe im niedrigen 4-stelligen Bereich. Ohne Gewähr.
Und lass deine Augen checken! Und besorg dir neue Scheibenwischer. Entgegenkommendes Auto übersehen, durchgezogene Linie übersehen, sowas kann tödlich ausgehen! Wenn du mitten auf der Straße wendest, mußt du 3fach sicher sein, das es gefahrlos möglich ist.
Die Berufung auf schlechte ist ist eher nachteilig für dich. Dann darfst du eben gar nicht wenden. Die anderen sehen dich dann auch schlecht und können nicht mal zeitig reagieren.
Das hört sich ja nun nicht so gut an. Durchzogene Linie nicht sehen wollen/können, ist ja strafverschärfend. Denn der, der nichts sieht, darf ja nicht fahren.
Ich fürchte, da werden auch die im weißen Kittel eingebunden und wann die einen wieder rauslassen, weiß man vorher nicht.
Das wird, wenn das BZR und FAER nicht allzu viel aufweist, in aller Regel eingestellt.
Bei einem blauen Fleck wird es trotzdem eingestellt.
Nö, nicht mit der Begründung.
Machst du das beruflich?
Kann man so sehen.
Hier ist ja sogar Vorsatz im Spiel, weil er nichts gesehen hat, aber trotzdem gefahren ist. Normal, Zitat:
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das bezweifle ich.
Dann versuche mal lernwillig zu werden.
Ist so wie bei Sonne, wer nichts sieht, darf eben nicht fahren.
Du hast was falsch verstanden. Ich meinte: Ich bezweifle sehr, dass du das beruflich machst.
Da hast Du Recht. Es ist nicht mein Beruf, Unfälle zu verursachen.
Und auch nicht diese als Staatsanwalt oder Richter zu bearbeiten.
Fast, die bestellen die im weißen Kittel und auch damit habe ich dann zu tun.
Wo ist das denn fast? 🤣
Alle lassen urteilen.
Stimmt und andere urteilen tatsächlich.
Wenn die Dame nur kleine blaue Flecken hat, dann kann der Staatsanwalt das Verfahren auch einstellen , wenn du Glück hast auch ohne Geldauflage.
Zivilrechtlich kann die Dame Schmerzensgeld bekommen, aber auch das zahlt dann deine Haftpflichtversicherung für dich.
Der hat bei schlechter Sicht alles übersehen, was man als Verkehrsteilnehmer sehen muß, wenn man auf der Straße wenden will. Das war kein kleiner Fahrfehler. Das war grober, lebensgefährlicher Leichtsinn. Ich glaub nicht, dass da eingestellt wird und ich hoffe es auch nicht.
Aber nicht, wenn nichts gesehen wird und trotzdem gefahren wird.