Wildunfall nicht gemeldet- Konsequenzen?

5 Antworten

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Die Möglichkeit, einen Unfall mit einem wilden Tier (wie z. B. einem Reh) im Nachhinein bei der Polizei zu melden, besteht tatsächlich. Da es sich bei einem Wildunfall nicht um Fahrerflucht handelt, wenn Sie mit dem Auto einfach weiterfahren, dürften normalerweise keine rechtlichen Konsequenzen drohen, wenn Sie den Unfall erst später melden. Eine Meldepflicht existiert ohnehin nicht. Entscheiden Sie sich dazu, den Wildunfall nicht zu melden, müssen Sie allerdings die Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug allein tragen und können sich nicht auf Ihre Versicherung verlassen.

Ski3007 
Fragesteller
 09.02.2018, 17:26

Danke für die rasche und informative Antwort

lg

AntonAntonsen  09.02.2018, 18:08

Es soll doch niemand auf die Idee kommen, das von dir Geschriebene sei dein geistiges Eigentum!!!

Bundespresident  09.02.2018, 18:09
@AntonAntonsen

hab die quelle in nem anderen kommentar genannt.

AntonAntonsen  09.02.2018, 18:18
@Bundespresident

Hast du einen Link dazu?

Wortwörtlich findet man deine Antwort nämlich in der von mir verlinkten Quelle. Die stammt aber nicht vom KBA.

Bei einem Wildunfall kann man keine Fahrerflucht begehen. Das liegt daran, dass Wildtiere "herrenlose Sachen" sind, also niemandem gehören. Da sie niemandem gehören, liegt bei einem Wildunfall auch kein Fremdschaden vor. Und ohne Fremdschaden keine Fahrerflucht.

Die Polizei oder der zuständige Jäger sind die richtigen Ansprechpartner, um den Unfall zu melden. Das sollte nach Möglichkeit natürlich unverzüglich geschehen. Ob das verspätete Melden Folgen bezüglich der Versicherung hat, weiß ich nicht, aber auf jeden Fall ist es wie erwähnt keine Fahrerflucht.

Im schlimmsten Fall zahlt die Versicherung nicht. (nicht zu 1000000% sicher)

Im Regelfall muss man nach einem Wildunfall (egal welches Tier) die Polizei oder den zuständigen Förster informieren. Geschieht dies nicht (wie in deinem Fall) ist dies Fahrerflucht.

Also rein rechtlich ist die Versicherung soweit ich weiß nicht verpflichtet dann noch zu bezahlen.

LG

Ski3007 
Fragesteller
 09.02.2018, 17:26

Ok danke

Bundespresident  09.02.2018, 17:30

bitte nenne deine quellen zu all deinen behauptungen. danke

denn das stimmt alles nicht (meine quelle ist das kraftfahrt bundesamt)

AntonAntonsen  09.02.2018, 18:19
@Bundespresident

Dann verlinke doch bitte mal deine Quelle.

AntonAntonsen  09.02.2018, 19:25
Geschieht dies nicht (wie in deinem Fall) ist dies Fahrerflucht.

Das ist falsch. Bei einem Wildunfall kann man keine Fahrerflucht begehen.

Das kann doch nicht sein, daß die Polizei bei einem Wildunfall von Fahrerflucht ausgeht! Die Beamten sollen nur eine Wildschadenanzeige aufnehmen. Die brauchst du für deine Versicherung, damit sie den Schaden als Wildschaden einordnen können. Alternativ bekommst du die Schadenanzeige auch beim zuständigen Jagdpächter/Jäger.

Fahrerflucht kann man nur begehen, wenn man jemanden persönlich geschädigt hat. Ein Hase gehört keinem und ist juristisch betrachtet eine Sache.

Allerdings verstößt du gegen das Tierschutzgesetz, wenn du den Hasen verletzt liegen läßt, ohne den Jäger zu informieren. Er kann das Tier erlösen und ihm unnötige Qualen ersparen.

Also mich würde mal interessieren, was für einen Schaden der Hase angerichtet hat.

Ski3007 
Fragesteller
 09.02.2018, 17:44

Stoßstange ist kapput wird vermutlich komplett ausgetauscht werden müssen

Geniol  09.02.2018, 20:41
@Ski3007

Oh, okay, danke, sry daß ich dir dabei noch nicht helfen konnte, sagst du mir noch den Fahrzeugtyp und evtl. die Geschwindigkeit beim Unfall ?

Ski3007 
Fragesteller
 09.02.2018, 21:02
@Geniol

Also das ganze hat sich jetzt eh schon geklärt.

Der Polizist war so nett die Anzeigeuhrzeir kurz nach der Unfallszeit anzugeben.

Also passiert im Endeffekt nichts da der Hase auch nicht aufgefunden wurde.

aber falls es dich interessiert:

War ein BMW 318d und ca. 80 km/h