Ein Autofahrer stößt mit einen Radfahrer zusammen, der steht auf und sagt er hat nichts aber das Fahrrad ist beschädigt. Was, wenn der Autofahrer Geld anbietet?

7 Antworten

Dann ist der Autofahrer ich sage mal etwas unbedarft. Denn der Radfahrer überlegt es sich noch ob er was hat. Oder er hat es noch nicht bemerkt und steht unter Schock. Kann nur ein Arzt einschätzen. Was lernt ihr denn in der Fahrschule? Bei Personenschäden die Polizei rufen. Kann doch nicht so schwer sein. Und wenn der Radfahrer wirklich nichts hat, dann fallen später auch keine Kosten an. Liebe Leute, bitte immer solche Schäden über die KFZ Haftpflicht abwickeln. Dort sitzen spezialierte Sachbearbeiter. Die kann man nicht an der Nase rumführen. Wenn sie zahlen müssen, dann zahlen sie. Und wenn sie nicht müssen, dann wehren sie eine Zahlung ab und können das auch begründen. Am Ende entsteht eine Schadensumme. Von der kann sich ein Autofahrer innerhalb von 6 Monaten frei kaufen. Wenn es sich für ihn lohnt. Also warum das Risiko eingehen und selbst Geld anbieten??

WayDownInside 
Fragesteller
 29.05.2022, 00:16

Mir ist das durchaus bewusst. Aber einige Antwortschreiber hier sind ja ganz anderer Meinung als Du

BenniXYZ  29.05.2022, 22:17
@WayDownInside

Tja, halt Internet. Ich bin seit 25 Jahren im Versicherungsgeschäft und so ist meine Erfahrung.

Kann dies bereits als Schuldeingeständnis gewertet werden, sodass die Haftpflichtversicherung der Autofahrers eine Zahlung verweigern kann?

Angenommen dein Hund wird überfahren, daraufhin trete ich aus meiner Wohnung und biete dir 200 € an. Ist das dann ein Schuldeingeständnis, dass ich deinen Hund überfahren habe, wobei ich es nachweislich nicht gewesen sein kann?

Nein.

Muss der Autofahrer nicht sowieso zwingend die Polizei verständigen, da es sich bei einem gestürzten Fahrradfahrer bereits um einen Personenschaden handelt, sodass ein Nicht-Verständigen der Polizei Fahrerflucht wäre?

Nein, muss er nicht. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt vor, wenn er sich entfernt bevor er

zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat

Wenn der Fahrradfahrer hierauf verzichtet hat und sagt 'schon okay, ich hab nichts', dann hat sich die Sache.

Es ist nicht nötig die Polizei zu rufen.

WayDownInside 
Fragesteller
 29.05.2022, 00:15

Was wenn der Radfahrer sich später auf den Schockzustand beruft

Polizei braucht es nicht solang niemand verletzt wurde. Hab einmal die Polizei angerufen in der Schweiz und der typ fragte ob jemand verletzt sei ich hab ihm gesagt nein beide autos wurden ein wenig beschädigt. Der polizist meinte ja das könnt ihr ja dann selber klären mit den Unfall papieren. So ein wixxa ich zahle da ssteuern und muss seine arbeit erledigen. Ns

ronnyarmin  28.05.2022, 22:15

Es ist nicht die Arbeit der Polizei, euch nach dem Unfallhergang zu befragen. Eure Stellungnahme könnt ihr selber schreiben.

Du darfst jeder Person Geld anbieten. Das hat nichts mit einem Schuldeinsgeständnis zu tun.

Wenn der Radfahrer sagt, dass 'er nichts hat', hat es keinen Personenschaden gegeben. Dann muß die Polizei nicht verständigt werden. In Übrigen könnte das der Radfahrer genauso tun.

Fahrerflucht wäre es nur, wenn sich der Fahrer ohne Angabe seiner Personalien von der Unfallstelle entfernen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du einen Radfahrer umfährst und es steht bereits fest, dass sein Fahrrad kaputt ist, ist eindeutig bereits ein Sachschaden entstanden. Wenn du als Autofahrer gleich Geld anbietest, heißt dies für mich, dass du Schuld an dem Zusammenstoß warst. Der richtige Weg wäre gewesen, Polizei holen, Daten austauschen und danach deine KFZ-Haftpflichtversicheurng informieren. Der Radfahrer macht später vielleicht doch eine Verletzung geltend und da kann sich ein ganz schönes Sümmchen anhäufen, für welches du aufkommen müsstest. Meine Erfahrung hat gezeigt, niemals sofort ein Schuldeingeständnis machen, selbst wenn du eindeutig schuld bist. Einfach darauf hinweisen, dass du (vorerst) keine Aussage machen möchtest. Sollte die Polizei dir vor Ort einen Strafzettel ausstellen, diesen niemals sofort bezahlen, denn das wäre eine eindeutige Anerkennung deiner Schuld. Das regelt alles deine Versicherung für dich, dafür bist du schließlich versichert.