Auto mit Autotür angehauen Beteiligungsnachweis wird gefordert?
Hallo mir hat eine Frau beim Parken nebeneinander ihre Tür in meine Tür gehauen. Dadurch ist mir ein Schaden entstanden. Die Frau hat das auch gesehen.. ist dann jedoch einfach weggefahren.
Ich hab mir ihr Kennzeichen gemerkt.
Ich hab ein Angebot eingeholt vom Gutachter.
Hab 4 Zeugen.
Jedoch hab ich nicht die Polizei gerufen da das was die Frau gemacht hat Unfallflucht ist.
Nun will die Versicherung nicht zahlen. Da der Versicherungsnehmer abstreitet was beschädigt zu haben. Daher möchte die Versicherung einen Beteiligungsnachweis von mir bzw von der Polizei.
Nachträglich kann ich Anzeige immernoch erstatten, jedoch wie weist die Polizei die Beteiligung nach ? Da der Unfall nun jetzt auch schon paar Wochen her ist.
4 Antworten
Die wollen einen Nachweis, dass du überhaupt Unfallbeteiligter warst. Es könnte ja jeder kommen und sagen, dass sein Auto angefahren wurde. Erstatt Anzeige. Dann geht das seinen Gang. Du hast Zeugen.
Das hättest du gleich tun sollen, als die Dame einfach weggefahren ist, obwohl sie den Unfall bemerkt hat.
Die polizei weißt keine Beteiligung zu. Der Staatsanwalt läßt die Dame ermitteln, die wird befragt, du nennst deine Zeugen. Dann kriegt sie nen Strafbefehl und die Versierhung zahlt deine Rechnung.
Seh ich auch so
Danke fürs Sternchen!
Du kannst der Versicherung deine Zeugen benennen und auch eine unterschriebene Aussage von einem dazulegen. Unfallflucht ist ein Offizialklagedelikt und kann noch immer nachträglich zur Anzeige gebracht werden. Dass solltest du der Unfallgegnerin und deren Versicherung mal ganz klar sagen.
Ja hab ich denen.. hab sogar die Aussagen dahin geschickt.. der Versicherung ist das egal.. daher erstatte ich Anzeige.. selbst schuld würd ich mal sagen
Ich hab ein Angebot eingeholt vom Gutachter.
Ein Kfz-Sachverständiger erstellt kein Angebot, sondern ein Gutachten!
Hast du dieses Gutachten, der gegnerischen Kfz-Versicherung zusammen mit einer Schadensmeldung geschickt?
Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung kann man sich auch direkt an den Versicherer wenden. Wenn dir der Versicherer nicht bekannt ist. Rufe beim Zentralruf der Autoversicherer an - Tel. 08002502600 und lasse dir den Versicherer + Vers.Nr. sagen.
Dann kannst du dort den Schaden melden und dein Gutachten hinschicken.
Alles weitere regelt dann die gegnerische Versicherung oder dein Anwalt.
Du hast doch zeugen.?
Ja das ist ja das traurige das das der gegnerischen Versicherung .. liegt das vll daran das es Verwandte sind ? Ich find das aufjedenfall schon sehr dreist vom Versicherer und nehmer
Klar.. die Versicherung will nicht zahlen und versucht sich zu drücken. Warst du inzwischen bei der Polizei und? Wenn nicht solltest du das dringend nachholen
liegt das vll daran das es Verwandte sind ? I
Tatsächlich? Der Schadensverursacher ist ein Verwandter des Vorstandes bzw. Aufsichtsrats der gegnerischen Versicherung?
Ja ich merk es. Ja werd es jetzt auch machen danke
Schadensmeldung ? Der Versicherungsnehmer streitet ab einen Schaden verursacht zu haben