Wildunfall nach ausweichmanöver wer zahlt?

14 Antworten

Ich habe immer gelernt halte aufs Tier (so grausam es auch klingen mag) und weiche nicht aus.

Hast du das Tier "wenigstens" erwischt ? Denn ich kann mir vorstellen das du sonst Probleme mit deiner Versicherung bekommt die sagt "Der/Die kann mir viel erzählen das da ein Tier war. Ist von der Straße abgekommen und sucht nun ein Schuldigen"

[Ja das mag grausam klingen aber so wurde es mir beigebracht]

flogolf5 
Fragesteller
 16.06.2015, 13:50

Nein habe es eben nicht erwischt wenn nicht müsste ich einen Anwalt einschalten da es durch den Wald ging meint der Gutachter könnte ich Glück haben

zonkie  16.06.2015, 13:51
@flogolf5

Da wünsche ich dir Glück. Ich glaube so ziemlich jeder weicht in der Schrecksekunde aus und denkt sicher nicht an seine Versicherung.

flogolf5 
Fragesteller
 16.06.2015, 14:39

Ja eben da habe ich auch nicht dran gedacht

Dann schauen wir doch einfach mal in die Versicherungsbedingungen zur Teilkasko rein:

Zusammenstoß mit Tieren

A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren. Eine Beschädigung der Lackierung wird jedoch nur ersetzt, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.

..................................

hat ein Zusammenstoß mit einem Tier stattgefunden ?

Nein !

Also besteht über die Teilkaskoversicherung keine Schadenserstattung.

Über eine Vollkaskoversicherung kann man den Schaden einreichen!

Gruß Apolon

flogolf5 
Fragesteller
 17.06.2015, 08:02

in meinen schreiben steht drin dass Wildunfälle aller Art versichert sind und die von der Versicherung meinte auch dass es gedeckt wird

Apolon  17.06.2015, 12:43
@flogolf5

maßgebend ist immer was in den Versicherungsbedingungen steht.

Aber vielleicht bist Du ja ein sehr guter Kunde und dein Versicherer zahlt dir den Schaden.

Warum Du dann überhaupt hier nachfragst, verstehe ich jetzt nicht.

grundsätzlich ist in der Teilkasko nur der ZUSAMMENSTOSS mit Wild bzw. mit Tieren aller Art versichert. Deine Argumentation, dass Du einen (vergeblichen) Rettungsversuch unternommen hast, um einen Teilkaskoschaden zu verhindert, zielt auf § 82 VVG. Allerdings muß es sich um einen bewußten Rettungsversuch gehandelt haben, damit der Versicherer über die Rettungskosten zahlt. Leider hast Du geschrieben, dass Du "vor Schreck" ausgewichen bist. Eine Schreckreaktion ist keine bewußt gesteuerte Rettungshandlung. Demnach zahlt der Versicherer nicht. Selbst ohne diese Formulierung in der Schadenanzeige würde der Versicherer vermutlich nur auf ausdrückliche Nachfrage zahlen, da lt. AKB ja nur Zusammenstoß mit Wild versichert ist.

flogolf5 
Fragesteller
 17.06.2015, 09:19

Ja da es aber drin steht dass ich nicht verpflichtet bin großes wild zusammen zu fahren könnte das eine Streit sache werden.... die Argumentation ist eine reaktionshandlung gewesen... und wo steht Bitte geschrieben dass man großes wild zusammen fahren muss ? bei Hasen usw... sollte man nicht ausweichen aber ein Reh steht nicht geschrieben dass ich es zusammen fahren muss da es ja auch schlecht für mich ausgehen könnte.

Ob die Versicherung  trotz Ausweichmanöver zahlt, wenn sie es lt Vertrag machen soll, hängt uU auch von der Uhrzeit ab, an dem der Unfall stattgefunden hat. Wildwechsel findet hauptsächlich in den Dämnerstunden statt, also früh am Morgen und spät am Abend. LG 

flogolf5 
Fragesteller
 16.06.2015, 14:06

Es War spät am Abend

Du bist zunächst einmal in der Beweispflicht, dass du einem großen Reh ausgewichen bist. Wenn dir dieser Beweis gelingt, dann sind deine Schäden als so genannte "Rettungskosten" über die Teilkasko versichert.

Großen Tieren darf man ausweichen, da bei diesen ein Aufprall mit erheblichem Risiko verbunden ist. Kleinen Tieren darf man (nach Versicherungsrecht) nicht ausweichen, da das Risiko geringer ist wenn man auf das Tier aufprallt. Die Grenze zwischen Groß und klein wird nach Rechtsprechung genau bei den Rehen gezogen.

Entscheidend ist ob dir dieser Beweis z.B. durch Zeugen gelingt und ob es sich um ein Ausweichen (Rettungsversuch) gehandelt hat. 

flogolf5 
Fragesteller
 16.06.2015, 14:13

beweisen kann ich es nicht es ist offensichtlich das da Wildwechsel ist und dass ich an die Leitplanke bin da diese blau ist vom Lack links und rechts Wald keine ausreichende Beleuchtung

KfzSVnrw  16.06.2015, 14:28
@flogolf5

"offensichtlich" heißt nicht, dass dir deine Versicherung glaubt dass du einem großen Reh ausgewichen bist.

flogolf5 
Fragesteller
 16.06.2015, 14:38

Ja dass ist klar aber mal schauen was die sagen