Wildschaden Versicherung?

5 Antworten

Das ist normalerweise bei der Teilkasko versichert, soweit ich weiß wird man da nicht hochgestuft. Generell empfiehlt es sich aber einen Rabattschutz/Rabattretter mit in den Vertrag zu nehmen, dann ist ein Schaden pro Jahr "frei". Aber Vorsicht wenn man dann nach einem Schaden die Versicherung wechselt. 

Da es sich bei einem Wildschaden um einen Schaden im Rahmen der Teilkasko handelt, wird man auch nicht zurückgestuft, da man in der Teilkasko immer bei 100% ist.


Dabei muss es sich aber um einen Zusammenstoß mit dem Tier handeln. Wenn du dem Tier ausweichst und einen Unfall baust, wäre dein Schaden nur über die Vollkasko abgedeckt, und da wird man zurückgestuft, wenn man keinen Rabattschutz hat.


Ergänzend sei noch erwähnt, dass es eine Variante des Ausweichens gibt, bei der auch über die TK Versicherungsschutz besteht:

Wenn das Ausweichen als bewusste und gewollte Rettungstat zur Vermeidung eines größeren Schadens gedacht war, wird der entstandene Schaden gleichfalls über die TK reguliert.

Dies setzt aber voraus, dass der Rettungsversuch angemessen war und dass das Ganze nachvollziehbar bzw. bestenfalls nachweisbar ist (Zeugen, etc.).

@Loroth

Wenn das Ausweichen als bewusste und gewollte Rettungstat zur Vermeidung eines größeren Schadens gedacht war, wird der entstandene Schaden gleichfalls über die TK reguliert.

Auf welche Rechtsquelle beziehst Du dich bei dieser Antwort ? Gibt es dafür ein Urteil, evt. vom Bundesgerichtshof ?

@Loroth

Das Problem beim Ausweichen, ist dann natürlich, zu beweisen, dass dort tatsächlich ein Stück Wild auf der Straße war. Das Reh wird wohl nicht auf die Polizei warten

Nein, wirst Du nicht, wenn dieser Schaden über die Teilkasko abgerechnet wird. Allerdings übernimmt die Teilkasko (in der Regel) nur Schäden bei Haarwild oder bei Glasbruch.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte oder Schadenfreie Jahre das gibte nur in der Haftpflicht und Vollkasko.

Also erfolgt nach einem teilkaskoschaden auch keine Stufung.

Gruß

Nein, wird man definitiv nicht. Man hat nur die evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung zu tragen. Wenn Du im ADAC bist bekommst Du diese von ihm erstattet.