Wildpinkeln in Niederlande Bussgeldbescheid verjaährt?
Guten Tag mein Sohn hat gestern einen Strafanzeige aus den Niederlanden bekommen wegen Wildpinkeln in Renesse. Tatzeit 27. juli 2013. Danals war mein Sohn 16 Jahre. Ist dies noch nicht verjährt. Bisher noch nie ein Brief gekommen. Aanmaing über Centraal Justtiell Incassobureau. 115,00€ +7,00 € Mein Sohn war aus der Disco gekommen hatte dort nicht auf Toilette gehen können da die Putzfrau dort putzte. 2 Straßen weiter hat er gegen eine Hauswand gepin.2 Polizisten zu Pferde sprachen ihn an und nahmen die Personalien handschriftlich auf. Sie versicherten dass keine Anzeige kommt wenn er nicht nochmal auffallen würde. Ist dass nicht verjährt ?. Mein Sohn lebt seit Oktober 2013 in einer Sozialtherapoltischen Einrichtung und macht eine Ausbildung. Er wurde im Dezember 2014 volljährig. Ist das nicht verjährt Vielen Dank im vorraus
4 Antworten
Wildpinkeln in Holland ist (meiner Meinung nach zu Recht) teuer und verjährt erst nach 3 Jahren.
Wenn Du oder Dein Sohn der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, kann das für Euch ein noch teureres Vergnügen werden. Denn es gibt ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland. Ab einem Bußgeld von 70,- Euro können die niederländischen Behörden ein Vollstreckungshilfegesuch in Deutschland beantragen.
Danke schön
Das "Centraal Justitieel Incassobureau" ist die niederländische Gerichtskasse, siehe
https://www.cjib.nl/Internationaal/Deutsch/Bussgeld-verkehrsverstosse/
und u.a. neben dem Eintreiben von Verkehrsbußen aus dem innereuropäischen Ausland auch mit dem Eintreiben von anderen Bußgeldern beauftragt. Hier ist evtl. Verfristung eingetreten, aber das müsste man bei einem im niederländischem Recht bewanderten Fachkundigen erfragen.
Ansonsten wird - wenn die Gerichtskasse dies weiter betreibt - die deutsche Justiz respektive die lokale Vollzugsbehörde in D mit der Eintreibung im Amtshilfeverfahren beauftragt, und schickt den Gerichtsvollzieher. Dann wird es deutlich teurer.
Danke ja wird bezahlt sind ja hier im Grenzgebiet nachher wird er noch verhaftet. Will ja keiner.
dazu müsste man das Niederländische Gesetz kennen und Verjährung bezieht sich nicht zwangsweise auf 1 Jahr das können auch mehrere sein
Scheinbar ist das nicht verjährt und auch die Holländer brauchen Geld.
Wo bleiben heutzutage die guten Ratschläge der Eltern, immer frische Unterwäsche, wenn man aus dem Haus geht, man weiß ja nie, was passiert, ...
Schon Tucholsky wusste: "Als deutscher Tourist im Ausland sollte man sich benehmen, außer man weiß, dass da früher schon deutsche Touristen gewesen sind".
hahaha nicht schlecht, den guten Tucholsky hier ins Land zu führen :D
mach dir nichts draus Bohnenstrooh ich auch nicht.
Den Rat kapier ich jetz nich.
Was soller denn machen? In die frische Unterwäsche pinkeln bis klitschnass, und dann die nich mehr so frische Unterwäsche wegwerfen?