3 monate verjährung(falsche adresse )?

4 Antworten

Einem Bußgeldbescheid geht eine Anhörung des Betroffenen voraus. Dieses Unterbricht die Verjährung und diese beginnt von vorne wieder zu laufen . Eine Anhörung muss dir aber nicht zwingend im Briefkasten landen .

Somit dürfte der Bußgeldbescheid wohl in der Frist erlassen worden sein .

Jetzt kommt es darauf an , wann wurde der BGB rechtmäßig zugestellt .

Ein BGB wird durch Einwurf in deinen Briefkasten zugestellt .

Allerdings solltest du zu diesem Zeitpunkt auch dort wohnen . Die Frage ist , wann hat der Postbote den BGB  zugestellt .

Dieses wird nur aus den Akten ersichtlich werden 

Da die Behörde davon ausgeht, das der BGB formgerecht zugestellt wurde , ist dein Einspruch abzuweisen , da dieser Einspruch nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung wirksam ist .

Du könntest einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen .

Wird dieser Abgelehnt solltest du bezahlen , dann kommst du ohne Anwalt nicht weiter . Und dann sind 400 € weit überschritten.

Hier ein Musterschreiben :

https://www.bussgeldkatalog.org/wp-content/uploads/muster-antrag-wiedereinsetzung.pdf

Danke für Zeit und Aufwand die du investiert hast, ich wäre erst AuroraAlpha Methode versuchen falls es nicht klappt Versuch ich es mit deine Methode das ich zumindest diese ganzen Zinsen und Gebühren... zahlen muss

LG

Agitoo

@agitoo95

Hallo Agitoo ,

Versuches gleichzeitig , behelfsweise .

Du bist an Fristen gebunden . 1 Woche ab Wegfall des Hindernisses .

Du kannst ja zuerst die Zustellung angreifen und behelfsweise die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen .

gruß

alleine die Adressänderung im Personalausweis bewirkt keine Änderung der Adresse bei der Führerscheinstelle/Zulassung. Das läuft separat. Auch bei der Zulassungsbescheinigung ist eine Adressänderung durchzuführen. Das wurde versäumt???

Diese Briefe konnten gar nicht zugestellt werden. Das Versäumnis hast du zu verantworten und wirst zahlen müssen

Hallo peterobm ,

Die Behörde muss einen Bußgeldbescheid Ordnungsgemäß zustellen . Können sie das nicht ist dies ihr Problem . Schließlich haben sie 6 Monate zeit um diesen zuzustellen .

Guten Morgen,

das ist tatsächlich alles äußerst nervig. Insgesamt teile ich deine Auffassung und würde das Schreiben auch so abschicken.

Die Verjährung für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (insb. StVO-Verstöße) beträgt drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).

Die Verlängerung der Verjährungsfrist auf sechs Monate wird mit Erlass des Bußgeldbescheides wirksam, sofern dieser binnen 2 Wochen wirksam zugestellt wird (OLG Brandenburg VRS 117/09, 106);

Hier haben wir offenbar keine wirksame Zustellung des Bußgeldbescheides.

"Auch wenn der Betroffene eine wesentliche Ursache für das Scheitern einer wirksamen Zustellung des Bußgeldbescheids dadurch gesetzt hat, dass er anlässlich seiner Anhörung durch die Verfolgungsbehörde als Wohnort eine Firmenanschrift angegeben hat, setzt eine wirksame Ersatzzustellung des Bußgeldbescheids in der Wohnung des Betroffenen voraus, dass er unter der Zustellanschrift tatsächlich seine Wohnung unterhält. Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Zustellungsadressaten ist nur unter den in § 179 ZPO normierten Voraussetzungen (Annahmeverweigerung) von Bedeutung." [OLG Bamberg, Beschluss vom 12. 12. 2005 - 3 Ss OWi 1354/2005]

Da du deinen Mitwirkungspflichten bei der Ummeldung wohl nachgekommen bist, dürfte hier die 3-Monats-Verjährung wohl voll zum Tragen kommen. Eine Annahmeverweigerung o.ä. sehe ich hier nicht.

Bitte alles ohne Gewähr auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit sehen; ich hatte noch keinen Kaffee. Falls jemand inhaltliche Fehler findet, bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Ummeldung ist das eine, ist das auch bei der Zulassungsbescheinigung I durchgeführt worden? wurde ein Nachsendeauftrag bei der Post gestellt?  - Nein -damit hat der FE es selbst zu verantworten - die Briefe konnten gar nicht zugestellt werden

@peterobm
 die Briefe konnten gar nicht zugestellt werden

Ein Bußgeldbescheid erlangt 14 tage nach Zustellung Rechtskraft . Ohne Zustellung keine Rechtskraft .Nicht durch einen Ausdruck . Es ist Sache einer Behörde einen BGB ordnungsgemäß zuzustellen ggf. durch ermitteln der Adresse , welches durch abfrage beim Einwohnermeldeamt erfolgen konnte .

 

Ok viel dank für die Zeit und Aufwand die du dir genommen hast ich wärde es noch mal versuchen

Und wenn ich erfolgreich war wirst du aufjedenfall für die Zeit und Aufwand entschädigt

LG

Agitoo

Hast Du Dich denn fristgerecht umgemeldet?

ja ich bin am 28.06 eingezogen und habe mich am 01.07 umgelmeldet ( da der mietvertrag ab 01.07 beginnnt ), hab auch noch die meldebescheinigung