Bußgeld aus Italien auch noch nach über 5 Jahren vollstreckbar?

2 Antworten

nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des ADAC sind Bußgelder aus Italien nach 5 Jahren verjährt.

Wenn es sich um eine Mautnachforderung handelt, sind wir bei einer Verjährungsfrist von 10 Jahren.

Dem ADAC ist kein einziger Fall bekannt bei dem Maut oder Bußgeld aus Italien in Deutschland gerichtlich beigetrieben wurde. Geraten ist jedem der nicht zahlen möchte oder unsicher ist ob er der Tat schuldig ist, sollte schriftlich die Tat abstreiten und und die Zahlung ablehnen.

Allen denen die noch unsicher sind, sei nachfolgender link ans Herz gelegt ;-)
https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/bussgeld-und-punkte/bussgeld-aus-dem-ausland/italien-mautnachforderung-durch-nivicredit/default.aspx

Woher weißt du, dass die Verjährungsfrist 5 Jahre ist?

das ist lange aber ist bei Bußgeldern aus Italien so !