Bußgeldbescheid ist verjährt - oder?

4 Antworten

Wenn es gegen die Fahrerin keine unterbrechenden Maßnahmen gab ist die Sache verjährt.

Ein Anhörungsbogen an die Fahrerin hätte die Verjährung unterbrochen, oder auch ein Bußgeldbescheid an sie wenn er am letzten Tag der 3 Monate erstellt wurde und spätestens 2 Wochen danach zugestellt worden wäre.

Achtung:
Gegen den unrechtmäßigen Bußgeldbescheid muss wirksam Einspruch eingelegt werden - sonst wird auch der rechtmäßig und vollstreckbar!

Zuerst solltet ihr gegen den Bußgeldbescheid an Tochter 1 vom 30.12.16 Widerspruch einlegen , dieser wird sonst Rechtskräftig und vollstreckbar .

Ihr braucht auch keine Angaben zum eigentlichen Fahrer tätigen , Zeugnisverweigerungsrecht. oder man gibt jetzt die eigentliche Fahrerin an um einer Fahrtenbuchauflage vorzubeugen .

 Gegen die relevante Fahrerin ist das Verfahren verjährt . Sollte ein Anhörungsbogen oder ein entsprechender Bußgeldbescheid  zugestellt werden muss man auch hier Widerspruch wegen Verjährung stellen .

Es könnte zur Fahrtenbuchauflage kommen .   

Ist verjährt, gibt jetzt ein Fahrtenbuch.