Verjährung von Bußgeldern in den Niederlanden

4 Antworten

Bußgelder werden in Deutschland bei Ordnungswidrigkeiten verhängt. Das niederländische Recht kennt den Begriff der Ordnungswidrigkeit nicht. Verkehrsverstöße sind nach niederländischem Recht Straftaten, was dann wirklich bedeutet, dass du im niederländischen Fahndungsbuch stehst. Außerdem gilt dort das Prinzip der Halterhaftung. Wenn du also dein Fahrzeug gar nicht selbst gefahren hast, musst du trotzdem zahlen. Es ist dann dein Problem, dir das Geld vom wahren Fahre wiederzuholen. Und solltest du - unter Umständen nach Jahren - erwischt werden und nicht zahlen können oder wollen, halten die gnadenlos dein Auto als Pfand zurück.

Als Grenzlandbewohner fahre ich jede Woche in die Niederlande (von Aachen nach Geleen) und achte aus diesen Gründen peinlich genau auf die Geschwindigkeitsbeschränkungen.

die Frage war nach der Verjährungsfrist, was hat diese Antwort daher mit der Frage zu tun?

Hallo,

die Verjährungsfrist in diesem Fall beträgt 3 Jahre. Aber wenn die Bussgelder in NL nicht bezahlt werden, wird die Strafverfolgung inzwischen an Deutschland übertragen. D.h. irgendwann steht der Gerichtvollzieher vor der Tür.

Gruß samson13

das mit der Verfolgung ist falsch, Niederländer Blitzen von hinten, das wird in DE grundsätzlich nicht verfolgt da der Fahrer nicht ermittelt werden kann, und daher kommt auch kein Gerichtsvollzieher.

Nicht zahlen ist kein Problem außer man wird in Holland angehalten.

Warum antworten hier so viele Leute die die wirkliche Rechtslage gar nicht kennen? Habt ihr nichts bessere zu tun?

@DC800

Sorry, das stimmt einfach nicht.

Ob die Niederländer von hinten blitzen oder nicht, interessiert die Deutschen Behörden nicht. Es wurde eine Ordnungswidrigkeit in den Niederlanden begangen und dafür wurde ein Bussgeld verhängt.

Deutschland verleiht nur Vollstreckungshilfe (EU-Abkommen) bei der Eintreibung der Schuld. Dies gilt zwar erst nach einem Betrag von 70,- Euro, aber den hat man spätestens bei der ersten Mahnung.

Und wenn du die Wahrheit nicht hören willst, solltest du einfach nicht fragen.

@samson13

Doch es stimmt, man muss allerdings belegen, dass man in der angegeben Frist dem initialen Bescheid der holländischen Behörde widersprochen hat.

Der Vollstreckungstitel kann nur bei einwandfreier Sachlage auch vollstreckt werden.

Ich habe ca. 2007/2008 Briefe von der holländischen Majestät bekommen, für Geschwindigkeitsüberschreitung In drei Fällen. Waren jeweils um die 70-90€. Habe nicht gezahlt. Es folgen in relativ kurzen Abständen 2 weitere, extrem erhöhte Mahnungen und danach war Ende. Ich habe nie wieder etwas gehört. Wir fahren regelmäßig nach Holland. Bin aber seitdem auch nicht mehr kontrolliert worden. Mach mir aber schon jedes Mal in die Hose.

Bußgelder verjähren in den Niederlanden nicht:

"In den Niederlanden begangene Verkehrsordnungs- widrigkeiten verjähren laut ADAC nicht wie in Deutschland üblich."

http://www.derwesten.de/auto/niederlande-treiben-bussgelder-konsequent-ein-id6985538.html#plx1415873660

da steht nur dass der Bescheid auch Monate nach dem Verstoß erstellt werden kann, nicht dass die Bußgeldforderung nie verjährt, Ich habe von Fristen zwischen 2 Jahren und 5 Jahren gelesen, rein durch googeln findet man die Antwort nicht, habe ich schon versucht

@DC800

Also ich habe den Satz so verstanden, dass man auch nach Monaten noch den Bescheid bekommen kann, weil die Verstöße in den Niederlanden nicht verjähren.

Hier habe ich noch etwas anderes gefunden, da gibt es genauere Daten:

"In den Niederlanden kann eine Verkehrsübertretung regelmäßig 2 Jahre verfolgt und 32 Monate nach Rechtskraft vollstreckt werden."

http://www.bussgeldkatalog.ws/ausland/verjaehrung/