Berichtsheft bei Krankheit abgeben?

6 Antworten

ob rechtens weiß ich nicht, aber ich perönlich würde sagen es kommt auf die Krankheit an. allgemeines unwohlsein oder verstauchter Fingernagel damit ist man nicht ans Bett gebunden und könnte sowas abgeben.

allerdings anders betrachtet wenn man KRank ist ist man Krank

Purzl87 
Fragesteller
 01.08.2014, 23:38

Naja, sagen wir es so: Sie ist regelmäßig nur 1 Tag krank geschrieben wegen Kleinigkeiten... Ich finde wenn man nur 1 Tag krank geschrieben wird, dann macht das der Arzt damit der Azubi einen gelben Zettel bringen kann....aber dann hat man nicht wirklich was gravierendes! Abmahnungen sind ihr auch nicht neu...Problemazubi quasi. Heute hat sie die Krankmeldung gebracht wegen Nebenhöhlenentzündung. Ist heute und morgen krank geschrieben und Montag wieder da. Berichtsheft muss sie eigentlich immer am Monatsende vorlegen.

Maximilian112  02.08.2014, 00:06
@Purzl87

Es liegt in der Natur des AG Krankheiten anzuzweifeln. Aber rechtlich exakt ist das nicht.

Welches Diplom oder Doktorarbeit hat denn ein AG um einen gelben Schein anzuzweifeln. Damit kann man auch ganz schön auf die Nase fallen. Und weiter bringt Euch das gar nicht.

Azubis werden auch mal reifer. Die Erfahrung mache ich jedes Jahr aufs neue wenn ich mir unsere Azubis anschaue.

Der Azubi ist also am 01.08. & 02.08. krankgeschrieben, wenn ich das richtig verstehe.

Aber wann ist der Abgabetermin für das Berichtsheft?

Solte dies der 01.08. sein, ist es durch die Krankmeldung gedeckt & der Azubi sollte das Berichtsheft unaufgefordert am ersten Tag der Gesundung vorlegen.

War das Berichtsheft bereits am 31.07. fällig & dies ist dem Azubi auch hinlänglich bekannt, z.B. weil es eine Dauerregel ist, dann bringt ihm die Krankmeldung ab 01.08. nichts & eine Abmahnung kann m.M. erteilt werden.

Krank ist krank, da kann man nichts machen (ArbeitGeber)

Ferner ist es ein Richtwert, 14tägig/monatlich (jenach Bundesland) den BH vorzulegen

Ich habe nach 3 Monaten bzw unregelmäßig meine BH geschrieben oder einfach kopiert (elektronisch) (bzw übermittelt) (je nachdem wie kulant eben die Betriebe sind)

Nein, es sei denn, es gibt da schon eine Vorgeschichte, z.B. dass der Auszubildende auch viele andere Regeln und Vorgaben nicht einhält.

Eine Abmahnung wird aber eigentlich nur bei gröberen Geschichten geschrieben. Da muss mehr dahinter stecken.

Wenn er zum Zeitpunkt der Erkrankung (letzter Arbeitstag) bereits im Rückstand war, ist die Abmahnung rechtens.

Sonst nicht.

Purzl87 
Fragesteller
 01.08.2014, 23:40

Abgabetermin ist immer Ende des Monats, also gestern. Und seit heute ist sie krank geschrieben.