Ich besitze einen Schrebergarten und bekam heute eine schriftiche Abmahnung.

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Du brauchst vorher nicht "ermahnt" zu werden. Genau diese Funktion hat ja eine Abmahnung. Es ist eine juristisch definierte "Ermahnung". Wenn Du mit der Abmahnung nicht einverstanden bist - sei es wegen der Fristen oder wegen der Auflagen, die gemacht werden - kannst Du dieser schriftlich widersprechen. Kommt es dann zur Kündiung, wäre zu prüfen, ob die Abmahnung rechtmäßig war.

Grundsätzlich "erlischt" eine Abmahnung GAR nicht mehr. Du weißt ja jetzt, wie Du Dich verhalten sollst und ab jetzt hast Du Dich eben regelkonform zu verhalten.

Wenn die Frist verstrichen ist, kann Dir unverzüglich gekündigt werden.

Daß Dir angeboten wird, selbst zu kündigen, ist ebenfalls rechtmäßig. In diesem Fall braucht der Vorstand ja keine weiteren Maßnahmen mehr einleiten. Das ist schon in Ordnung so.

ja weißt du warum du abgemahnt wurdest, oder persönlich angesprochen wurdest, das setzt doch eine schriftliche mahnung voraus.

es kommt darauf an, was in eurer vereinssatzung niedergelegt ist und vor allem was vorgefallen ist, das solch eine abmahnung notwendig war

Es ist nicht direkt etwas vorgefallen. Lediglich, durch meine Derzeitige Arbeit könnte ich mich dieses Jahr nicht um meinen Garten kümmern.Ich bin ehrlich, so sieht er auch aus. In der Abmahnung geht es lediglich nur um die Pflege des Gartens, der Beete, Baum-und Strauchverschnitt, sowie die Pflege des Weges vor meinem Garten. Aber hätte Ich denn nicht als erstes eine Ermahnung bekommen müssen?

@rompet

ob du eine ermahnung bekommen müßtest, kann ich nicht beantworten kenne die vereinsatzung sind...

wenn nichts anderweitiges drin steht, ist es rechtlich ok, das man dir eine abmahnung erteilt hat mit einer frist, wo du aufgefordert wirst, innerhalb der gesetzten frist deinen garten in ordnung zu bringen ich denke das ist sicher auch teil der satzung, das die gärten in ordnung sein müssen... wenn du keine zeit mehr hast, lass es machen oder gebe den garten ab

persönlich würde ich dir raten, sorge innerhalb der gesetzten frist dafür das erledigt wird, was man von dir verlangt

ps.. und schau bitte mal in die satzung oder in den unterlagen nach

wenn man gegen die Satzung verstoßen hat, kann man natürlich abgemahnt werden. Eine mündliche Vorwarnung ist nicht erforderlich.

Eine Abmahnung erlischt nicht; sie wird in der Mitgliederakte abgelegt und dient möglicherweise für weitere rechtliche Schritte als Nachweis.

Frist zur Behebung der abgemahnten Mängel sollte realistisch sein... in aller Regel 14 Tage.

Man kann natürlich auch satzungsmäßig selbst - unter Einhaltung der Fristen kündigen. Das entbindet aber nicht von den abgemahnten Auflagen.

Die Pflichten, die ein Schrebergärtner zu erfüllen hat, sind Dir bekannt. Vorher noch eine schriftliche Mahnung? Wer soll das machen, da gibt es kein Büro mit Angestellten, alle machen das ehrenamtlich. Evtl. wollte Dir jemand schon mal einen Tipp geben, aber wenn Du durch Abwesenheit glänzt?. Frist für die Erfüllung? ich denke 4-6 Wochen sind o.K.