Ware auf einer Palette kaputt gegangen. Kündigung?

9 Antworten

Wenn du in der Probezeit bist und ich das richtig verstanden habe, dass du ohne Zulassung und Erlaubnis einen Staplerfahrer bedient hast, wobei eine nicht unerhebliche Menge Material beschädigt worden ist, kannst du mit einer Kündigung rechnen, ja.

EinJunge2OO3 
Fragesteller
 03.02.2021, 19:21

Bin schon in der Probezeit raus. Werde ich tortzdem gekündigt?

Hacker48  03.02.2021, 19:22
@EinJunge2OO3

Dann ist 'ne Abmahnung wahrscheinlicher. Bei der nächsten Aktion dieser Art, wird es allerdings kritisch, da du fundamentales Verantwortungsbewusstsein zu missen scheinst.

schoschi06  03.02.2021, 19:33
@EinJunge2OO3

Nein, im Lagerwesen pille palle !

verreisterNutzer  03.02.2021, 23:28
@schoschi06

Garantiert und erst recht auch da nicht "pillepalle" .

Familiengerd  04.02.2021, 15:03
@Hacker48
da du fundamentales Verantwortungsbewusstsein zu missen scheinst

Was für eine völlig unsinnige, bloße Spekulation!!

schoschi06  03.02.2021, 19:32

es wurde circa 13 Säcke beschädigt ( Zementmörtel )

Ca. 20€ Sachschaden, der AG wird das verschmerzen können !

Das kann immer mal passieren, gerade als Azubi. Das ist auch kein Kündigungsgrund wenn das nicht ständig, oder gar mutwillig passiert.

Mein Ausbilder hat den Schlüssel gegeben

und welchen? für den Stapler?? den hättest ohne Einweisung und Staplerschein gar nicht fahren dürfen. grob Fahrlässig, die beschädigten Säcke wirst bezahlen dürfen, und es gibt eine Abmahnung.

Als Azubi kann dir deshalb nicht gekündigt werden. Wer hat dir denn den Schlüssel zum Stapler gegeben? Hat dir jemand die Anweisung gegeben, dass du das machen sollst?

EinJunge2OO3 
Fragesteller
 03.02.2021, 19:24

Niemand hat mir die Anweisung gegeben. Mein Ausbilder hat den Schlüssel gegeben

Lurch123532  03.02.2021, 19:26
@EinJunge2OO3

Damit wusste dein Ausbilder ja, dass du den Stapler fährst.

Hacker48  03.02.2021, 19:32
@Lurch123532

Nicht unbedingt. Vielleicht wollte er ihn auch für jemand anderen holen. In der Frage schreibt er klar, dass keinen Stapler fahren soll. Von wem wir die Anweisung wohl kommen, wenn nicht vom Ausbilder? Irgendwas stimmt da, mal wieder, nicht...

verreisterNutzer  03.02.2021, 19:33
@Lurch123532

Was er im Zweifelsfall vermutlich bestreiten würde , wenn eine Versicherung oder die Berufsgenossenschaft ins Boot geholt werden würde zur Schadensregulierung .

Es kann immer mal was Kaput gehen deswegen kann man dich nicht kündigen ! Was anderes wäre es wen du das mit Absicht tun Würdest!

Die Pallete war einfach nicht sicher gelagert und das wirst ja nicht du so gelagert haben!

Wen du keinen Stapler schein hast Dan darfst du damit auch nicht fahren Nichtmal wen der Chef dich dazu anweist Dan liegt der mist der passiert ist allein in deren Verantwortung!

Wen du Aus der Probezeit raus bist bist du so gut wie unkündbar wen du dich an die regeln hälst!

Außerdem nur weil der sack Kaput ist Heist das nicht das er nicht merh zu gebrauchen ist ! Was anderes ist es eher wen dies verkauft werden sollen!

Aber Selsbt auf dem bau geht sowas mal Kaput was kein Problem ist!