Testkäufer bei Azubi erlaubt?

6 Antworten

Auch der Azubi hat gewisse Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung auch mit Hilfe von Testkäufern überprüft werden dürfen.

Beispiel Kasse: Dass man vor dem Kassiervorgang mal einen Blick in den Einkaufswagen wirft um zu prüfen, ob dieser leer ist, darf durchaus auch schon von einem Azubi verlangt werden.

Hallo,

sicher sind solche Tests nicht angenehm und Abmahnungen in der Lehrzeit sicher deswegen nicht zielführend, wenigstens bei den ersten Tests, letztendlich aber sind sie doch von erheblicher Wichtigkeit für das Unternehmen, letztendlich für jeden einzelnen Mitarbeiter im Unternehmen.

Ein Handwerkslehrling .. uf man muss ja Azubi sagen, wird sicher einige male sehen wie z.B. eine Dachrinne montiert wird und dann vor der Aufgabe stehen selber eine zu montieren. Tauchen hier dann Fehler auf wird er sicher zur Rede gestellt, Sinn ist es also Fehler und Schwachstellen zu erkennen und zu beheben und das auch bei Auzubis.

Wir, also meine Frau in Ihrem Geschäft, stellt fest wie gleichgültig es vielen Kolleginnen ist wenn gestohlen wird, 90% der "Aufgriffe" gehen auf das Konto meiner Frau. Ich kann verstehen das ein Unternehmen das ändern will und entsprechende Testkäufer engagiert.

Es ist schon erschreckend wie offensichtlich in einigen Geschäften gestohlen werden kann, weil einfachste Anweisungen nicht befolgt werden. Das gefährdet nicht nur das Unternehmen, sondern auch die Arbeitsplätze. Damit sollten solche "Kontrollen" eigentlich auch in Deinem Sinne sein.

Grundsätzlich dürfen Azubis getestet werden. Sollte ja auch kein Problem sein ! Allerdings , jetzt wird es schwierig. Je nach dem , welcher Verstoß vorliegt kann und muss auch gehandelt werden. Eine vergessene PLU ist sicher nicht das Problem. ein Verstoß gegen die Kassenordnung allerdings schon. dann wäre auch eine Abmahnung gerechtfertigt. LG Alex

Hallo:) Gute Frage In meinem Betrieb ist auch mal ein Azubi getestet worden.

Er hatts prompt vermasselt ist aber zum Glück nur ermahnt worden. Aber da er Azubi war hätte er es nicht zahlen müssen wenn er eine bekommen hätte. Die kosten müsste der Chef übernehmen. .Aber eben nur bei Azubis! Hoffe konnte helfen;)

Mit diesen Angaben kann man keine verünftige Antwort geben. Grund sätzlich ist es erlaubt, den Ausbildungsstand zu prüfen und bei fehlerhaftem Verhalten auch Abmahnungen zu schreiben. Wenn Du den ersten Tag an der Kasse sitzts, wird wohl jemand bei Dir sein, um Dich zu korrigieren. Wenn Du eine gewisse Routine hast und alleine kassieren darfst, so musst Du kontrolliert werden. Ein Testkauf ist wie das wahre Leben.