wieviel wein / alkohol darf man selbst herstellen?

2 Antworten

Wein und Bier darf man selber herstellen, allerdings nur in Mengen für den Eigenbedarf., so man diese Produkte nicht in den Verkauf bringt. Ansonsten muss ein Gewerbe dafür angemeldet werden. Bei Spirituosen sieht es anders aus. Man kann z. B. auch Liköre selber für den Eigenverbrauch herstellen. Den dazu notwendigen Alkohol kann man kaufen um den Likör anzusetzen. Will man Alkohol selber herstellen, bedarf es eines sog. Brennrechtes.Meist geht die Erlaubnis zum Brennen (Destillieren) von einer Generation auf die nächste über. Bei uns in der Gegend gibt es mehrere Brennereien, die z. B. Obstschnäpse herstellen. Das Herstellen von Alkohol muss dem Zoll gemeldet werden.. Dieser überprüft die Mengen und den prozentualen Alkoholgehalt des Destillates. Danach richtet sich die Höhe der zu zahlenden Steuer. Das "Schwarzbrennen" ist streng verboten und wird mit drastischen Strafen geahndet. ( Steuerhinterziehung). .

Bier und Wein darfst Du zum Eigenverbrauch herstellen, Spirituosen mußt Du beim Zoll anmelden. Dazu benötigt man ein Brennrecht (auch für den Eigenbedarf). Liköre auch gekauftem Alkohol kannst Du auch zum Eigenverbrauch herstellen. Jeglicher Verkauf ist nur mit Gewerbeanmeldung zu realisieren.