Darf man die Yamaha Yzf R6 laut Gesetz 2017 noch auf 48 PS drosseln?

5 Antworten

Ich habe das alles ausführlich und möglichst leicht verständlich (daher eben ausführlich) in meinem Blog beschrieben:

https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie

Die Kurzfassung:

  • Wer ab dem 28.12.2016 den A2 erwirbt darf nur noch eine Maschine mit 35 kW führen, welche offen maximal 70 kW hatte (§ 6 FeV).
  • Wer zwischen 19.01.2013 und 27.12.2016 die Klasse A2 erworben hat, darf innerhalb von Deutschland auch auf 35 kW gedrosselte Maschinen führen, welche ungedrosselt über 70 kW haben (§76 FeV).
  • Im Ausland: Maximal 35 kW mit einer Maschine, welche offen maximal 70 kW hatte. Aber das war bisher auch schon so[2] und ist daher nichts Neues.

Quelle: Siehe oben.

Hallo,

du musst zwischen drosseln dürfen und fahren dürfen unterscheiden.

Natürlich darf man auch weiterhin jedes Motorrad auf 35 kW / 48 PS drosseln.

Allerdings darf man die mit mehr als 70 kW / 96 PS mit dem A2 auch gedrosselt nicht mehr fahren, wenn man diesen nach dem 27. Dezember 2016 erworben hat.

Und zu diesen Motorrädern gehört auch die Yamaha YZF-R6. Für die benötigt man die Fahrerlaubnis Klasse A.

Auch wichtig zu beachten ist, dass dafür lediglich das Datum des Führerscheinerwerbs maßgeblich ist. Wann man das Motorrad gekauft hat oder wann es gedrosselt wurde ist unerheblich.

Viele Grüße

Michael


ließ dir das gesetz nochmal durch!  das ist so einfach beschrieben.

das kann auch ein kind aus der 1 klasse beantworten

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frage zum kind: grösser als 70 ist schlecht- kleiner als 70 ist gut. 

ist 93  gut oder schlecht ?

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Was ist an über 70kW verboten denn unklar?

ne.das wird nichts mehr