Darf mir der Arbeitgeber an den Feiertagen eine Stunde von meinem Zeitkonto abziehen?

5 Antworten

Geht das auch ausführlicher?

Wenn der Feiertag auf einen Werktag fällt an dem Du ohne Feiertag hättest arbeiten müssen, muss der AG nach dem Entgeltausfallprinzip bezahlen. Da können keine Stunden abgezogen werden, wofür auch.

Wenn die Arbeitszeit an einem Feiertag eine Stunde geringer ausfällt (Dienstplan), muss auch eine Stunde weniger bezahlt werden (oder eine Stunde weniger auf dem Arbeitszeitkonto). Auch nur die tatsächliche Arbeitszeit gehört in die Rechnung (ist diese trotzdem auch am Feiertag die selbe, darf keine Stunde abgezogen werden). Aber eine Arbeit an einem Feiertag muss immer extra vergütet (laut Tarifvertrag zB plus 35%) werden.

Er braucht nur die normale Stundenanzahl bezahlen, nicht wenn du täglich eine Stunde mehr arbeites um z.B. am Freitag eher frei zu haben.

Sprich deinen Chef direkt darauf an (aber sachlich!), dann hat du Klarheit.

Eigentlich nicht. Außer du hättest kommen müssen und warst unentschuldigt nicht da