Wieviel Infos darf ein Makler, Vermieter einholen und darf er Bankauskünfte anfordern?

6 Antworten

Wenn du es ihm erlaubst dann darf er das. Ob du ihm die Schufa Auskunft selbst vorlegt oder er sie mit deiner Zustimmung beantragen macht ja keinen Unterschied und auch bei einer Bankauskunft bekommt er viel weniger Daten als man im ersten Moment denken mag. Dort werden keine Kontostände, Einkommen, Ausgabe oder ähnliches offen gelegt sondern bekommt von der Bank nur eine allgemeine Einschätzung über die wirtschaftlichen Verhältnisse, Kredit- und Zahlungsfähigkeit. Wenn du ihm deine Kontoauszüge zeigst dann weiß er viel mehr als bei einer Bankauskunft.

Ein Makler oder Vermieter kann verlangen was ihm für eine Entscheidung wichtig erscheint.

Ein Bewerber kann ablehnen, was immer ihm nicht gefällt.

Kommt mir jetzt auch komisch vor. Ich kenne das nur mit der Schufa Auskunft.

Eine Vermieterauskunft kann man ja auch selbst bei der Schufa anfordern und dann gleich mitschicken. Ich sehe dann keinen Grund, das der Makler auf deinem Konto herumschnüffelt.

Der VM bze. Makler darf eine Schufa fordern. Er kann auch Gehaltszettel verlangen. Doch dein Konto ist tabu. Außer du gibst es frei.

Eine Selbstauskunft für den Vermieter kannst du dir auch einfach selbst besorgen!

Selbstauskunft: Was ist das und wie und wo kann ich sie einholen?

Grundsätzlich bezeichnet man mit dem Begriff Selbstauskunft ein Dokument, das deine persönlichen Daten und wirtschaftlichen Verhältnisse aufführt.

https://www.bonify.de/selbstauskunft

Viel Erfolg!