Schufa von beiden Mietern , oder nur vom Hauptmieter?

5 Antworten

Von denen (dem), die (der) den Mietvertrag unterscheib(en)t. Wenn nur einer unterschreibt, muss man aber aufpassen, ob Mitbewohner oder Untermieter zugelassen sind (> Mietvertrag).

Weder das eine noch das andere...auch die Mieter-Selbstauskunft ist freiwillig.

Um es etwas klarer zu formulieren: Du musst deinem Vermieter keine privaten Vermögensverhältnisse offenlegen aber er muss dir auch nicht die Wohnmung vermieten...ich persönlich würde niemals einem Vermieter so private Daten anvertrauen.

Saarland60  02.06.2011, 19:38

Der Vermieter darf selbstverständlich eine Schufa-Auskunft verlangen. Ausnahmslos von jedem.

Der Mietinteressent muss ihm aber keine geben. Dann bekommt er eben keinen Mietvertrag.

westheim  02.06.2011, 19:41
@Saarland60

Selbstmord ist auch freiwillig. Bringt aber auch nichts, ebensowenig wie die verweigerte Selbstauskunft.

walthari  02.06.2011, 19:50
@westheim

Ein sehr leidenschaftlicher Vergleich...

martello  03.06.2011, 10:28
@westheim

Quatsch lolBringt dem Bestatter was

Der Vermieter darf von jedem eine Schufa-Auskunft verlangen, von dem er eine sehen will.

Wer sollte ihm das verbieten?

Von dem mit dem er den Mietvertrag macht.Wenn eine Mutter mit Kind einzieht braucht er auch keine Auskunft vom Kind.

von jedem der ein eigenes Einkommen hat

Saarland60  02.06.2011, 19:38

Der darf auch eine von einem Mietinteressenten verlangen, der kein Einkommen hat. :-)