Makler terrorisiert mich - welche Rechte und Pflichten habe ich?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

OHNE jede Absprache hat nun der werte Herr Makler nun einfach einen weiteren Termin festgelegt - das Problem: meine Freundin wird an diesem Wochenende geschäftlich verreist sein.

Das ist ein unverschämter Makler! Er hat auf die Bedürfnisse des Mieters Rücksicht zu nehmen und ohne rechtzeitige vorherige Ankündigung,darf er gar nichts fordern!

Ich würde Ihnen raten,sich beim Mieterbund anzumelden und sich beraten zu lassen.

Die sollen den Makler in seine Schranken weisen und ihn auffordern seine aufdringliche Verhaltensweise einzustellen.


Hier mal ein Text aus dem Mietrechtslexikon,wie man sich bei Verkauf von einer Wohnung bei Besichtigungen als Mieter verhalten kann/darf:

Besichtigungszeiten

Ist der Mieter darüber unterrichtet worden, dass der Vermieter das Haus oder die Wohnung verkaufen will, muss der Mieter dafür sorgen, dass die Wohnung während der ortsüblichen Besuchszeit vom Vermieter zusammen mit Intressenten besichtigt werden kann.

  • In der Regel bedeutet dies die Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

  • Trotzdem ist eine Terminabsprache mit dem Mieter notwendig. Ohne Termin keine Besichtigung.

  • Überraschende Besuche muss der Mieter nicht hinnehmen. Der Mieter ist mindestens 24 Stunden vorher zu benachrichtigen, andernfalls kann er den Termin ablehnen ( AG Köln WM 1986, 86 ; AG Aachen WM 1986, 87).

Bei berufstätigen Mietern kann die Anmeldefrist auch bis zu 4 Tagen betragen (z.B. Außendiensttätigkeit) (AG Münster WM 82, 282).

Bei Berufstätigen sollten die Termine während zumutbarer Feierabendzeit zwischen 18:00 und 21:00 Uhr angeboten werden. Bei der Terminierung ist auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen.

Kommt dem Mieter der Termin ungelegen, muss er ihn nicht akzeptieren.

Der Vermieter sollte immer Ausweichtermine nennen.

Es empfehlen sich "Blocktermine" bei denen die Wohnung jeweils gleichzeitig mit mehreren Interessenten besichtigt wird. Besichtigung an Sonntagen nur mit Zustimmung des Mieters, ebenso an Samstagen.

In jedem Fall ist der Vermieter gehalten, Interessen zu bündeln um seinen Informationsbedarf nach Möglichkeit in einem einzigen Besichtigungstermin zu befriedigen.

Es verstößt jedenfalls gegen das Gebot schonender Rechtsausübung, wenn eine Mehrzahl von Besichtigungsgründen in kurzer Folge zum Gegenstand immer neuer Besichtigungsbegehren gemacht wird (AG Hamburg (Urteil vom 23. 2. 2006 - 49 C 513/05).

Es reicht aus, wenn der Mieter die Besichtigung einmal wöchentlich für 3 Stunden ermöglicht (LG Kiel WM 93, 52). Hat der Mieter schon sehr viele Besichtigungen erduldet, so reicht es aus, wenn er nur einmal im Monat für 30 Minuten die Besichtigung zulässt ( AG Hamburg WM 92, 540).

Er kann doch nicht einfach die Schlüssel verlangen, nur weil dieser eine Termin flach fällt. Nein,dazu hat erkein Recht aber:

Schlüsselhinterlegung

Für den Fall, dass der Mieter längere Zeit (mehrere Tage) abwesend (Arbeit, Urlaub, Krankheit) ist, muss er dem Vermieter oder einer anderen Vertrauensperson die Schlüssel überlassen, damit eine Besichtigung durchgeführt werden kann. Es genügt aber auch, dass der Mieter für den Vermieter (Handy) zumindest erreichbar ist, und so sichergestellt ist, das der Vermieter eine angemeldete Besichtigung auch in Abwesenheit des Mieters durchführen kann. In aller Regel (Ausnahme Verkaufbesichtigungen) ist es dem Vermieter aber zuzumuten so lange abzuwarten, bis eine persönliche Teilnahme des Mieters möglich ist.

Dritte Personen Andere Personen als der Vermieter selbst haben nur Zutritt zur Wohnung entweder in Begleitung des Vermieters oder nach vorheriger Benachrichtigung durch den Vermieter unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder einer Legitimation (z.B. einer Vollmacht).

Mietrecht 03 - 2005 Mietrechtlexikon

MFG

johnnymcmuff

man muss nur eine bestimmte anzahl an besichtigungsterminen in der woche dulden und diese müssen rechtzeitig angekündigt sein.

auch kann der makler nicht auf seinen termin bestehen, sondern muss damit rechnen, das der mieter auch mal keine zeit hat und einen anderen termin vorschlägt.

schau mal hier

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

Dich einfach nicht weiter mit diesem Makler auseinandzusetzen und ihn auf die Rechtslage zu verweisen.

Es hat das recht, dir Terminvorschläge zu machen und du bist verpflichtet, konkrete, unbedingt dann aber einzuhaltende Termine für Besichtigungen auch zu vereinbaren.

Dies dürfen auch mal am Samstag liegen, wenn sein Interessent das verlangt, niemals während der Ruhezeiten oder zu unüblichen Zeiten abends, sonn- oder feiertags und mehr als an zwei Terminen pro Woche muß man sich nun auch nicht dafür freihalten. Dem Makler ist zumutbar, Termine entsprechend zu bündeln und seinerseits anzubieten.

Ein Betretungsrecht in Abwesenheit oder Anspruch auf einen Schlüssel hat er definitiv nicht.

G imager761

Das ist ja eine bodenlose Frechheit von dem Knilch... Also, dieser depperte Makler hätte ja selbst die Wohnung mieten können, wenn er nicht zu Potte kommt und den Schlüssel dauernd braucht - sein Pech, dass er das nicht gemacht hat. Aber DU brauchst DEIN ZUHAUSE nun wirklich nicht ständig zu präsentieren nur weil dieser Fatzke meint, wenn er pfeift, dann müsstest Du springen, Himmel, dann hättest Du Dich ja gleich im Zoo einmieten können...

Was sicherlich sinnvoll wäre: führe Buch, wann der Makler seine Besuche ankündigt, wann diese dazugehörigen Besuche dann sind und wie lange die dauern... Denn dann kannst Du im Streitfall nachweisen, dass der Makler sich viel zuviel herausnimmt und Du echtes Entgegenkommen gezeigt hast.

Auf jeden Fall: keinesfalls den Schlüssel rausrücken! War, ehrlich gesagt, schon zuviel, dass Du ihm Deine Handynummer gegeben hast - aber nach dem, was der sich herausnimmt, kann man sich ja glatt vorstellen, dass der sonst noch nachts mit irgendwelchen Leuten vor Deinem Bett steht, um ihnen Deine Wohnung zu zeigen...

Sag ihm für jetzt klipp und klar am Telefon, wann Du zurück sein wirst und ab wann er Dich dann Zuhause erreichen kann, um neue Termine mit Dir abzusprechen. Und lass Dich nicht über Gebühr nerven, dazu bist Du nicht verpflichtet!

Schade, dass Mieterschutzbund etc. alle kostenpflichtig sind...

Fallon 
Fragesteller
 23.03.2012, 20:54

Danke schon mal - es kommt sogar noch besser: Ich habe ihm meine Handynummer nie gegeben, die hat er sich in seiner Dreistigkeit bei meiner Hausverwaltung erfragt - ebenso die Nummer meiner Eltern und sogar die meiner ehemaligen Mitbewohnerin (!!!!!) aus einer früheren Wohnung, die nun mit der Sache gar nichts zu schaffen hat...Ich habe ihm lediglich meine Email-Adresse gegeben. Soviel zum Thema Datenschutz...;)

LucieTommy  23.03.2012, 22:20
@Fallon

Das ist ja hammerhart... <kopfschüttel>

Ich überlege gerade, ob Du ihn nicht sogar anschreiben (!) könntest mit dem Inhalt, er möge doch in Zukunft seine Bitte um einen Termin (!) schriftlich mitteilen, da Du Dich durch seine ständigen Anrufe belästigt fühlst und in Zukunft darauf nicht mehr zu reagieren gedenkst. Da müsste man jetzt mal nen Anwalt fragen, ob das legitim ist... Andererseits kann ich es mir nicht vorstellen, dass man verpflichtet sein soll, ans Telefon zu gehen...

Guten Tag,

ich würde so einem unverschämten Makler knallhart Termine vorgeben, an denen er besichtigen kann.

Außerhalb dieser Termine nur nach Absprache und auch nur dann, wenn es ihnen wirklich passt. Ruhig auch mal einen Termin außer der Reihe aus "wichtigen" Gründen absagen.

Sie müssen weder ihre Wohnungsschlüssel herausgeben, noch Allzeit für Termine bereit stehen. Schon eine Freundin zu beauftragen,wenn Sie nicht anwesend sind ist sehr zuvorkommend.

Arbeitet dieser Makler für ein Büro, wenn ja beschweren !

Diese Vorgenhensweise ist unverschämt, unprofessionell und nicht zu tolerieren.

Freundliche Grüße

Nicolas Vilela

Immobilienmakler