Darf ein Makler von Käufer und Verkäufer eine Provision verlangen?

9 Antworten

Als wir unser Haus gekauft haben, hatten wir eine so genannte Käufercourtage. Hierbei wurden die Maklerkosten nur uns angerechnet. Der Makler sagte damals zu mir, eigentlich wäre es üblich, die Courtage auf Käufer und Verkäufer 50 : 50 aufzuteilen, aber die Verkäufer meines Hauses hatten auf einer 100 %-igen Käufercourtage bestanden. Und so mussten wir dann die Kosten dafür tragen.

Und, wie war meine 5. Antwort:)

Also man merkt schon, dass Sie vom Immobiliengeschäften keinerlei Ahnung haben.

Diese Provision für Verkäufer ist absolut rechtens und alles andere als Halsabschneiderei. Im Gegensatz zu den unseriösen Maklern, die ihr Maklergeschäft nicht mit professioneller Kenntnis ausüben, wird ein seriöser Makler die Bewertung mit Gutachten für den Verkäufer vornehmen. Und die ist sehr aufwändig auch von der Tätigkeit her. Als Gutachter muss man ein abgeschlossenes Diplom nachweisen. Die seriösen Makler haben diese Ausbildung. Des weiteren wird die Organisation und Realisation von Besichtigungen durchgeführt, die sehr zeitintensiv ist. Der Makler muss auch am Wochenende parat stehen, um eventuellen Interessenten die Objekte zu zeigen. Oft stimmen aber fährt der Makler umsonst zu den Objekten, weil für die Interessenten nicht gleich jedes Objekt in Fragen kommt. Kostet also... Alles in allem hat ein seriöser Makler viel Arbeit mit dem vermakeln von Objekten. Hinzu kommen die kostenaufwändigen Anzeigen über die Tagespresse und die Verbreitung im Internet über diverse Portale. Man muss sich also erst einmal erkundigen, bevor man Menschen mit ihren Berufen degradiert und schlecht macht. Anzuprangern sind die schwarzen Schafe in diesem Beruf...die gibt es aber in allen Sparten..

AVS

Hallo,

sicherlich haben Sie Recht das es sehr viel Arbeit macht Objekte zu dokumentieren und zu vermarkten.Man ist ja als seriöser Geschäftsmann darauf bedacht zufriedene Kunden zu haben.Aber im Fall der Provsion für den Käufer welche ja je nach Objekt viele tausend Euro betragen kann man das nicht verlangen mit dem Hintergrund doppelt zu verdienen oder aber dem Verkäufer die Provision zu erlassen um so an neue Aufträge zu kommen.Da schiebt einem der Gesetzgeber schnell einen Riegel vor, denn der BGB hat hier schon einige Urteile gegen die schwarzen Schafe in der Branche erlassen.so was kann für den unseriösen Makler richtig teuer werden.Deshalb handhaben wir das immer so,das nur unser Auftraggeber sprich der Verkäufer die Provision zahlt. Wenn der Käufer auf Anfrage des Verkäufers diesem zusätzlich Zahlungen leistet so ist das derer Sache und hat mit dem Vertrag nicht zu tun.

mir kommen gleich die Tränen... über den aufwändigen Job, zig Interessenten eine Adresse preiszugeben.

Ja, aber zu unterschiedlichen Teilen z.B. 1/3 : 2/3 oder 1/2 : 1/2

freue mich schon auf die 4. Antwort :)

Die ist nicht nur rechtens sondern auch üblich! Da hier ein paar seltsame Antworten auftauchen: Üblich sind 2 x 3 % zuzügl. Mwst

Genau, 5,95 % sind schon üblich. Aufgeteilt wird meist in 2,38 % Verkäufer + 3,57 % Käufer. Du kannst mit dem Makler aber auch vereinbaren, dass Du die gesamte Courtage zahlst, oder ihr euch auf einen Betrag X,- einigt.

Normale Makler nehmen 3,57 % vom Käufer und 3,57 % Verkäufer. Allerdings sind die neuen Online-Immobilienmakler hier wesentlich günstiger. Www.immoupload.de nimmt keine Provision vom Verkäufer und nur 3,57 % vom Käufer.

Selber schuld, wer sich auf Makler einläßt.

Naja, eine aussterbende Art. Wir werden diese Geier überleben.