Darf Vermieter zur Zustimmung der Untervermietung eine Schufa-Auskunft vom Untermieter verlangen ?

4 Antworten

Einen Rechtsanspruch hat der Vermieter nicht darauf, aber wenn das seine Bedingungen sind, wirst du, bzw. der Untermieter, in den sauren Apfel beißen müssen.

Ein sonstiger Ablehnungsgrund ist schnell gefunden, da muß man noch nicht mal hochgradig kreativ sein.

Die einfache Ablehnung der Untervermietung reicht vollkommen aus.

Vielleicht ein Vorschlag zur Güte: Wenn der potenzielle Untermieter auch noch nachweist, daß er einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, könnte das den Vermieter auch ruhig stellen.

Der Vermieter möchte lediglich sicher gehen, daß er jemanden mit geordneten, finanziellen Verhältnisse im Haus hat. Das ist absolut legitim.

http://www.kreditzentrale.com/thema/schufa-auskunft-fuer-vermieter

Der unbefristet Arbeitsvertrag liegt schon vor.

Sollte ich lieber eine Teilvermietung beantragen?

Nein, der Vermieter ist nicht Vertragspartner der Untermieterin. Das Risiko liegt beim Untervermieter. Er dürfte die Auskunft von seinem Untermieter fordern.

Nun, was machst Du, wenn er ihn ablehnt, weil Du / er der Forderung nicht nachkommt?

Dann mus ich mir einen Neuen Untermieter suchen. Aber meine Frage war, ob der Vermieter das Recht dazu hat eine Schufa-Auskunft anzufordern?

Bei der vollständigen Untervermietung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf deiner Seite. Damit kann der Vermieter das verlangen, ja, insbesondere weil es nicht unverhältnismäßig ist.