Fristlose Kündigung: Anspruch auf Gehalt bis zum Datum der fristlosen Kündigung?

4 Antworten

Ja.

Und melde dich sofort beim Arbeitsamt. Jedoch wirst du eine Sperre erhalten, wenn sie fristlos war.

Ja, darauf besteht ein Anspruch

Egal zu welchen Kündigungsfristen steht Dir das Gehalt bis zum Ende dieser Frist zu. Man kann auch von der Arbeit freigestellt sein oder seinen (Rest-)Urlaub noch abbummeln oder finanziell abgelten lassen ohne den Gehaltsanspruch zu verlieren.

Hilfreich ist es, sich innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis der Kündigung (nicht nach der Kündigungsfrist!) beim Arbeitsamt sich zu melden um eventuelle Ansprüche nicht zu gefährden. Eine außerordentliche oder persönlich bezogene Kündigung innerhalb einer Frist muss beim Arbeitsamt wegen Prüfung einer Sperrfrist begründet werden.

Einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber liegt meistens ein Fehlverhalten vor, was das Vertrauen so erschüttert hat, das es keine Frist gewährt werden kann. Eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ist da aber oft hilfreich, weil Arbeitgeber diese schneller aussprechen als der Richter es sehen würde. Wenn der Arbeitgeber vorsorglich zusätzlich die ordnungsgemäße Kündigung ausgesprochen hat, wird länger Gehalt bezahlt bzw. kann die ganze Kündigung unwirksam sein. Immer Klage einreichen, das geht auch formal zu Niederschrift beim Arbeitsgericht direkt, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann oder nicht gewerkschaftlich vertreten ist.

Hast du selbst gekündigt? Dann hättest du einen Grund für diese Kündigung anführen müssen. Dann könnte es auch noch sein, dass du Schadensersatz leisten musst.

Wurde dir gekündigt, steht dir für die geleisteten Arbeitstage selbstverständlich dein Gehalt zu.

Das kann aber dann ein paar Tage dauern, weil es ja erst durch die Buchhaltung muss.