Arbeitslos-schwanger-corona ?

5 Antworten

Wenn du nicht wegen deiner AU - gekündigt wurdest ist das korrekt.

Nach Erhalt der Kündigung hast du im Regelfall meines Wissens 3 Wochen Zeit beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Hast du deine Kündigung erhalten, dann musst du deine Schwangerschaft deinem noch AG - innerhalb von 2 Wochen melden und nachweisen, dann wäre deine Kündigung unwirksam.

Ist dir aber selber nicht bekannt das du schwanger bist und es lagen auch keine erkennbaren Umstände vor, dann gilt diese 2 Wochenfrist nicht, man muss den Umstand dann aber nach Kenntnis unverzüglich dem Ex - AG - melden und nachweisen, dann sollte die Kündigung auch hier unwirksam sein.

Dann teile deinem Arbeitgeber sofort mit, dass du zum Kündigungszeitpunkt bereits schwanger warst! Dann ist die Kündigung unwirksam.

Wenn Du in der Probezeit warst, ist die Kündigung wirksam. Falls nicht, ist es abhängig was als Begründung angeben ist/was die Situation war.

Da Du die Schwangerschaft nicht dem Arbeitgeber gemeldet hast, ist es jetzt, wo Du es weißt, zu spät. Du bist erst nach Mitteilung einer Schwangerschaft geschützt.

Geh zum Arbeitsamt und informier Dich über die Optionen. Melden mußt Du Dich ja sowieso.

"ich wurde gekündigt obwohl ich krankgeschrieben war auf den 31 März ?

kann man immer noch was gegen die Kündigung machen?"

Du darfst ja während einer Krankschreibung gekündigt werden, du darfst nur nicht WEGEN der Krankschreibung gekündigt werden.

Um weiteres zu beantworten müssten wir erst einmal wissen: Wieso wurde gekündigt? betrieblicher Kündigungsgrund? Probezeit?

Rede Ofen darüber meine Eltern hatten früher auch kein Geld .