Arbeitslos-schwanger-corona ?

5 Antworten

Wenn du nicht wegen deiner AU - gekündigt wurdest ist das korrekt.

Nach Erhalt der Kündigung hast du im Regelfall meines Wissens 3 Wochen Zeit beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Hast du deine Kündigung erhalten, dann musst du deine Schwangerschaft deinem noch AG - innerhalb von 2 Wochen melden und nachweisen, dann wäre deine Kündigung unwirksam.

Ist dir aber selber nicht bekannt das du schwanger bist und es lagen auch keine erkennbaren Umstände vor, dann gilt diese 2 Wochenfrist nicht, man muss den Umstand dann aber nach Kenntnis unverzüglich dem Ex - AG - melden und nachweisen, dann sollte die Kündigung auch hier unwirksam sein.

Ok ja wir haben ein Schreiben eingeworfen heute probiert mit der Chefin zu reden sie ist aber leider nicht im Haus 😅 haben aber auch mit dem Arbeitsgericht geredet die meinten sie muss die Kündigung zurück nehmen da ich schwanger war wo ich noch eingestellt war

@Latschoo1234

Das meinte ich ja mit diesen 2 Wochen bzw.wenn du keine Kenntnis über deine Schwangerschaft hattest, dann gelten diese 2 Wochen nicht, musst es aber nach Kenntnis dann unverzüglich mitteilen und nachweisen.

Dann teile deinem Arbeitgeber sofort mit, dass du zum Kündigungszeitpunkt bereits schwanger warst! Dann ist die Kündigung unwirksam.

ja ich wurde auf den 31 März gekündigt wollten da eigentlich zum Anwalt usw dann hat das angefangen mit den Virus hab dann kein Termin bekommen geht das trotzdem noch mit der Kündigung das sie unwirksam gemacht wird

@Latschoo1234

Du kannst eine Schwangerschaft ja erst mitteilen, wenn du von ihr weißt. Dass musst du dann aber "unverzüglich" tun. Da du schon seit Mittwoch davon weißt, wirds höchste Eisenbahn, am besten sofort Email schreiben und morgen gleich anrufen und die Kenntnis bestätigen lassen. Ich hoffe für dich, dass dir die 2 Tage Zögern nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Warum hast du nicht gleich reagiert und dich informiert?

@MenschMitPlan

ja weil keiner dir eine richtige Antwort gibt

@Latschoo1234

Wer ist denn keiner? Gewerkschaft? Schwangerenberatung? Anwalt? Den Schaden hast du jetzt ggf. :-(

Sogar das Arbeitsamt könnte dir Probleme machen, wenn du deine Rechte nicht in Anspruch nimmst um eine Kündigung abzuwehren.

@MenschMitPlan

ok also schreiben ich gleich einschreiben mit Einspruch Vlt bringt noch was

@Latschoo1234

Und dem ehem. AG sofort eine Email schicken. Wer weiß, wann das Einschreiben ankommt. Die Info mit der damals schon bestandenen Schwangerschaft hättest du gleich am Mittwoch weiterleiten müssen.

@MenschMitPlan

Ich hab es ihm in den Briefkasten eingeworfen.

Wenn Du in der Probezeit warst, ist die Kündigung wirksam. Falls nicht, ist es abhängig was als Begründung angeben ist/was die Situation war.

Da Du die Schwangerschaft nicht dem Arbeitgeber gemeldet hast, ist es jetzt, wo Du es weißt, zu spät. Du bist erst nach Mitteilung einer Schwangerschaft geschützt.

Geh zum Arbeitsamt und informier Dich über die Optionen. Melden mußt Du Dich ja sowieso.

ne war nicht in der Probezeit

Sie konnte die Schwangerschaft bisher doch gar nicht mitteilen!

"ich wurde gekündigt obwohl ich krankgeschrieben war auf den 31 März ?

kann man immer noch was gegen die Kündigung machen?"

Du darfst ja während einer Krankschreibung gekündigt werden, du darfst nur nicht WEGEN der Krankschreibung gekündigt werden.

Um weiteres zu beantworten müssten wir erst einmal wissen: Wieso wurde gekündigt? betrieblicher Kündigungsgrund? Probezeit?

angeblich weil ich einen Ordner nicht richtig gemacht hab :D

Rede Ofen darüber meine Eltern hatten früher auch kein Geld .

wie kein Geld ?