wieso darf man in frankreich mit der schwester sex haben?

13 Antworten

Hallo,

oder besser die frage: warum ist es in deutschland nicht erlaubt

Es geht darum, dass beim Beischlaf (und auch nur dieser ist verboten) immer die Möglichkeit von Nachwuchs besteht, denn auch ein Verhütungsmittel kann versagen (wobei in den meisten Fällen wohl er der/die Anwender/in versagt).

Wie bereits erwähnt geht es in § 173 StGB einzig und allein um Beischlaf (beim Beischlaf wird der Penis in die Scheide eingeführt), das heißt, andere sexuelle Praktiken (Oralverkehr, Analverkehr, Petting usw.) sind vollkommen legal (sofern nicht gegen ein anderes Gesetz verstoßen wird).

https://dejure.org/gesetze/StGB/173.html

Liebe Grüße

"weiß nicht wo das problem ist dann"
Willst du uns sagen das du sex mit deiner Schwester ohne Probleme haben kannst/willst? Das ist einfach krank, deswegen ist es nicht erlaubt. Auch wenn man keine Kinder haben will ist es krank 


einfach nur zum spaß und aus geilheit

ist doch alles supi dupi, wenn eine schwester einen geilen körper hat, dann ist sie eben sexuell anziehend und der bruder möchte sie folglich gerne fikken

ist doch alles kein problem

@maxiLx

Na dann. viel Spaß mit deiner Schwester, wenn man so tief gesunken ist. 

mystic musst doch nicht beleidigen den das ist auch unter würde aller anderen

Blutschande) bezeichnet den Geschlechtsverkehr zwischen eng blutsverwandten dadurch entsteht Inzucht Der Deutsche Ethikrat befasste sich mit Paragraph 173, dem Inzestverbot. Es ist Ausdruck eines Tabus Jahrhundert, und doch ist Inzest nach wie vor ein relativ häufiges - und zuweilen legales - Phänomen. Als Inzucht beim Menschen wird die Fortpflanzung relativ naher ... Demgegenüber ist das Risiko, erbkranke Kinder zu zeugen

Es gibt mehrere Länder, die Sex zwischen Geschwistern zumindest juristisch tolerieren. Das finde ich persönlich auch richtig, denn was geht es den Staat an, was zwei geistig gesunde, mündige Menschen in ihrem Privatleben miteinander machen?

Beim Thema "Kinder kriegen" sieht es natürlich anders aus. Wenn nachgewiesenermaßen unter bestimmten Umständen eine erhöhte Gefahr von körperlichen oder geistigen Behinderungen beim Nachwuchs besteht, dann muss es eine gesetzliche Pflicht zur Verhütung geben. Das ist dann auch eher Sache des Staates als Repräsentant des Volkes, welches ja im Falle eines bewusst gezeugten, schwerbehinderten Menschen durch Steuergelder mit für die Versorgung aufkommen müsste.

Man kann davon halten was man will, aber auf dem neuesten Stand sind unsere Gesetze zu diesem Thema sicher nicht.

Die erhöhte Gefahr von Behinderungen ist kein Argument und wird im Gesetz auch nicht als Begründung gegeben - du kannst ja auch nicht allen Frauen über 40 den Sex verbieten.

@Pangaea

Hat nicht das Bundesverfassungsgericht im Verfahren von 2008 noch "genetisch" argumentiert ?  Es mag nicht im § 173 stehen, nur scheint man das noch immer so zu begründen.

Wenn die erhöhte Gefahr von Behinderungen kein zulässiges Argument ist, dann ergibt sich im Endeffekt die Tatsache, dass es de facto kein zulässiges Argument gibt. Ethische Bedenken hängen vom Standpunkt des Betrachters ab, ebenso wie moralische Wertevorstellungen. Wenn es also danach geht, müssten quasi alle Beschränkungen in dieser Hinsicht abgeschafft werden.

Laut dem entsprechenden Wikipedia-Artikel ist genau das der Kern der Debatte: es zählt offiziell nicht zu den Hoheitsaufgaben des Staates, die Zeugung erbkranken Nachwuchses zu verhindern. Damit stellt sich dann aber die Frage, womit das Inzestverbot heutzutage noch begründet werden soll. Das Argument, Inzest verstoße gegen die traditionellen gesellschaftlichen Sitten, ist unsinnig - denn mit der selben Begründung könnte man auch Homosexualität, und am besten gleich noch unehelichen Geschlechtsverkehr zu kriminellen Handlungen erklären. Diese erzkonservativen hirnrissigen Gesetze haben ihre Existenzberechtigung längst verloren.

Tatsächlich gibt es auch in Deutschland Bestrebungen, sexuelle Beziehungen zwischen mündigen Geschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen.

Die immer wieder zitierte erhöhte Gefahr von Behinderungen bei eventuell entstehenden Kindern ist kein Argument, denn erstens gibt es Verhütung - und zweitens müsste man mit dieser Argumentation auch allen Frauen über 40 den Sex verbieten.

Wir haben instinktiv eine Ablehnung gegen Inzest, und in der Realität kommt der sowieso selten vor. Man verliebt sich nicht in den Kerl, der einem als Kind immer die Barbies weggenommen hat.

Wenn für sichere Verhütung gesorgt ist, kommt niemand zu Schaden, dann sollte man (in den seltenen Fällen, in denen das passiert) dafür auch nicht in den Knast müssen.

In dem Moment, in dem ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, sieht das Ganze schon wieder ganz anders aus, deswegen soll generationenübergreifender Inzest in jedem Fall strafbar bleiben.