Abtreibung als Deutscher in den Niederlanden erlaubt?

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Die entscheidenden Regelung finden sich in § 218a Abs. 4 StGB:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html

"(4) Die Schwangere ist nicht nach § 218 strafbar, wenn der
Schwangerschaftsabbruch nach Beratung (§ 219) von einem Arzt vorgenommen worden ist und seit der Empfängnis nicht mehr als zweiundzwanzig Wochen verstrichen sind. Das Gericht kann von Strafe nach § 218 absehen, wenn die Schwangere sich zur Zeit des Eingriffs in besonderer Bedrängnis befunden hat."

und § 5 Abs. 9 b) StGB:

https://dejure.org/gesetze/StGB/5.html

"Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:

...

b) in den übrigen Fällen des § 218, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist und seine Lebensgrundlage im Inland hat;"

Dies heißt im Ergebnis:

Wenn eine in Deutschland lebende deutsche Schwangere sich nach § 219 StGB (die normale Konfliktberatung) hat beraten lassen, nach Holland fährt und dort von einem Arzt abtreiben lässt, handelt die Schwangere zwar rechtswidrig wird aber nach deutschem Recht nicht bestraft, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 22 Wochen vergangen sind.

Wenn eine in Deutschland lebende Schwangere sich nicht beraten lässt und nach Holland zum Abtreiben geht (und auch § 218a Abs. 2 u. 3StGB nicht anwendbar sind), macht sie sich nach § 218 StGB strafbar (Strafe bis zu einem Jahr nach § 218 Abs. 3 StGB), unabhängig von der Woche, da § 5 Abs. 9b) StGB eben eine Auslandswirkung des § 218 StGB in den Fällen vorsieht und die Strafbefreiung eben nicht gegeben ist.

Da das in der Praxis aber keine Sau mitbekommen dürfte, gibts da meines Wissens keine Verurteilungen.

Zu beachten ist, dass die Strafbefreiung für Abtreibung in Holland zwischen 12. und 22. Woche nach Befruchtung (also 14. SSW bis 24. SSW) nur für die Schwangere selbst gilt, womit z.b. die Durchführung durch einen hiesigen Arzt, der nach Holland mitfährt, für diesen Arzt strafbar wäre. Außerdem wäre es nach dem Wortlaut für die Schwangere auch strafbar, wenn Nicht-Ärzte die Abtreibung in Holland durchführen würden (manche Länder erlauben medikamentöse Abtreibungen durch Hebammen oder so, aber ich glaube nicht Holland; glaube Kalifornien in den USA wäre sowas).

Diese ganzen Fälle sind völlig unabhängig davon, was das holländische Recht vorsieht. Die Abtreibung in Holland kann nach holländischem Recht erlaubt sein und es kann trotzdem eine Strafe nach deutschem Recht geben. Theoretisch auch umgekehrt (wobei das in Holland eher nicht passieren dürfte).

Das ganze mag ziemlich abstrus erscheinen, aber es gibt eben den § 5 StGB der für bestimmte Straftaten im Ausland eine Verfolgung nach deutschem Recht für Deutsche vorsieht unabhängig davon, wie die Handlung nach dem ausländischen Recht beurteilt wird.

Und wie § 5 StGB entnehmbar ist, nicht-deutsche Schwangere, die in Deutschland leben, und deutsche Schwangere, die nicht in Deutschland leben, können völlig unbehelligt vom deutschen StGB abtreiben.

Wie gesagt, es mag abstrus sein, aber maulen hilft nicht dagegen, dass es eben so ist wie es ist, "Schuld" sind daran der deutsche Bundestag und das Bundesverfassungsgericht, die mehr oder minder gemeinschaftlich das aktuelle Abtreibungsrecht zustande gebracht haben.

@carn112004

Das ist tatsächlich abstrus, wie das ganze deutsche Abtreibungsrecht (rechtswidrig aber straffrei, zielorientiert aber ergebnisoffen etc). Meines Wissens ist übrigens Deutschland das einzige Land, (jedenfalls in Westeuropa), das den Abbruch im Ausland unter Strafe stellt (gleich wie Landesverrat oder Kriegsvorbereitung!!!)

@kuhne

"(gleich wie Landesverrat oder Kriegsvorbereitung!!!)"

Bischen runterschrauebn, im § 5 StGB sind auch Dinge wie Bestechungen im Ausland oder Wirtschaftsspionage, wenn Unternehmen mit deutschen Unternehmen verknüpft ist, genannt.

Ist also keine Gleichsetzung mit Landesverrat, sondern es ist halt eine Liste an Straftaten ohne dass daraus gefolgert werden kann, die Taten seinen gleich "schlimm".

Etwas kompliziert. Also darf man es als Deutsche in den Niederlanden nicht, aber meistens kriegt sowas eh keiner mit!?

@Dogpaw17

Frau darf, wenn sie sich vorher in Deutschland hat beraten lassen.

Wenn sie's ohne Beratung macht und ihr Freund, ihre "beste" Freundin oder gar ihr Arzt sie anzeigt, ist es schon möglich, dass es zumindest eine Strafuntersuchung gibt.

@Dogpaw17

Wenn sich die Schwangere beraten lässt, ist die Abtreibung rechtswidrig, aber für die Schwangere straffrei, sofern vor oder in 24. SSW.

Wenn sie sich nicht beraten lässt oder nach 24. SSW, macht sie sich strafbar.

In der Praxis sind mir aber keine Fälle bekannt, bei denen eine sich nicht hat beraten lassen, in Holland abgetrieben hatte und dann hier in D angeklagt wurde. Die Beweislage wäre schwierig.

Sowohl als auch! In Deutschland ist Abtreibung erlaubt aber du kannst auch in die Niederlande!

Das Verkaufsverbot an Touristen ist nicht im ganzen Land verboten und kaum jemand hält sich daran!   

Ja, ich weiß, dass es in Deutschland geht. Aber das man das als Deutscher in Holland machen darf, wusste ichnicht. 

Danke

Warum ihre richtige Aussage ("man in Deutschland eigentlich nicht abtreiben darf") verschlimmbessern mit "In Deutschland ist Abtreibung erlaubt"?

Ihre Aussage, dass man in Deutschland eigentlich nicht abtreiben darf, stimmt vollkommen, wie ersichtlich daran, dass Abtreibung nach Beratungsregelung lediglich straffrei aber immer noch rechtswidrig ist.

@carn112004

hör doch auf mit diesem Unsinn. Natürlich ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland bis zur 14. SSW erlaubt. Wenn es nicht strafbar ist, heisst das nichts anderes, als dass man abbrechen darf = erlaubt.

@kuhne

Immer wieder dieser Irrtum, keine Strafe ist nicht gleich erlaubt.

Lies z.b. StGB 35, das ist auch ein Beispiel für den Unterschied zwischen keine Strafe und erlaubt:

https://dejure.org/gesetze/StGB/35.html

Und da die Bestätigung vom europäischen Gerichtshof, dass das deutsche Recht hier eine Unterscheidung trifft:

http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-161551#{%22itemid%22:[%22001-161551%22]}

"60. Der Gerichtshof stellt fest, dass das deutsche Recht in § 218a StGB eine feine Unterscheidung trifft zwischen Schwangerschaftsabbrüchen, die zwar als „rechtswidrig“  gelten, aber von der Strafandrohung ausgenommen sind, und solchen, die als gerechtfertigt und somit „rechtmäßig“ angesehen werden (siehe Rdnrn. 26 bis 28). Daraus folgt, dass die Äußerung des Beschwerdeführers, es seien „rechtswidrige Abtreibungen“ durchgeführt worden, aus juristischer Sicht zutreffend war (siehe A. ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerden Nrn. 2373/07 und 2396/07, 30. März 2010)."

erstere sind Abtreibungen nach § 218a Abs. 1 oder 4 StGB, letztere § 218 Abs. 2 oder 3 StGB. Und das Urteil ist kein Jahr alt und es ging konkret darum, dass eben ein Abtreibungsgegner auf Flugblättern das rechtswidrig hervorgehoben hat und da hat das EuGH klar bestätigt, dass das stimmt.

Abtreibung ist in Deutschland schon erlaubt, man muss zuerst allerdings zu einem Beratungsgespräch erscheinen, so dass sichergestellt ist, dass die Entscheidung überlegt wurde.

In den Niederlanden ist Abtreibung erlaubt und man darf es auch als Deutsche machen lassen

Okay, danke

Warum ihre richtige Aussage ("man in Deutschland eigentlich nicht abtreiben darf") verschlimmbessern mit "schon erlaubt"?

Ihre Aussage, dass man in Deutschland eigentlich nicht abtreiben darf, stimmt vollkommen, wie ersichtlich daran, dass Abtreibung nach Beratungsregelung lediglich straffrei aber immer noch rechtswidrig ist.

@carn112004

hör doch auf mit diesem Unsinn. Natürlich ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland bis zur 14. SSW erlaubt. Wenn es nicht strafbar ist, heisst das nichts anderes, als dass man abbrechen darf = erlaubt.