Ist es erlaubt Fake Ware aus dem Ausland nach Deutschland einzuführen wenn man's angibt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jein.

Ja deswegen, kommst Du aus dem Ausland und hast ein Fake am Handgelenk, macht der Zoll mal nichts gegen Dich, der Zoll, was nicht heißt.... aber dazu kommen wir später.

Nein dann, wenn Du so viele mitbringst, dass Du sie verkaufen könntest oder verschenken, also mehr als Eigenbedarf, dann sind sie alle sofort weg. Ob Du sie angibst oder nicht spielt keine Rolle.

Kommen wir zudem der Zoll macht nichts bei "Eigenbedarf", der macht fast nichts.

Der meldet dem Markeninhaber, also z.B. Rolex, dass Du (mit vollständigen Personalien) mit einem Fake angetroffen wurdest und dies eingeführt hast.

Und jetzt kann es schlimm werden, denn diese Firma kann per Anwalt Dich abmahnen, das zu unterlassen und auch Schadensersatz fordern, da Du es eh schon gemacht hast.

Rolex hat solch einen Fall, der recht bekannt ist, jemand führt ein Fake ein, Zoll bemerkt das, teilt an Rolex mit, die wollen eine Unterlassungserklärung und 6700 Euro Schadensersatz, da das Original soviel gekostet hätte.

Darauf hat der Rolex gesagt, macht er, könne sie haben, sie sollen ihm einfach ein Original verkaufen und gut ist.

Rolex jedoch meinte, nix da, 6700 Flocken an den Mann und ohne Original.

Das ging vor Gericht und Rolex hat gewonnen, der Typ muss den Neupreis derUhr an Rolex zahlen und bekommt ein Original dafür.

Sodele. Und nun sollte man es sich mehrfach genau überlegen, ob man ein Fake hier einführt. Der Zoll ist eher unwichtig, der Hersteller, der Markenrechtsinhaber, der kann so richtig eklig werden.

Berichtigung: ich schrieb:

.....zahlen und bekommt ein Original dafür.

richtig wäre jedoch:

zahlen und bekommt kein Original dafür.

Ich vergaß das "k". Tschulligung.

Oh ok das ist schon hart 😁😁

Übel... ich dachte bislang, dass sei kein Problem, solang es - wie du schon schreibst - nur für sich selbst ist, und man per Kassenbon nachweisen kann, dass das Gerät nur wenig gekostet hat - demnach also nicht beim Zoll angemeldet werden muss...

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@needhugs

Du musst unterscheiden zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht.

Der Zoll, auch die Polizei, die Staatsanwaltschaft z.B. handeln nach anderen gesetzlichen Vorschriften im bezug Staat <--> Bürger.

Jedoch in der Beziehung Bürger <--> Bürger ist das anders, es gelten andere gesetzliche Grundlagen. Das ist auch durchaus sinnvoll, da die Bürger untereinander ja auch streiten können müssen und Ausgleich zu schaffen ist untereinander, ohne dass dabei gleich der Staat mit der Keule gerannt kommt.

Schadensersatz, Haftungsrecht als Beispiele genannt, da hat weder die Polizei oder der Zoll eigentlich was am Hut, das muss ohne gehen.

Aus diesem Grunde reicht es nicht, sich die Sicht der staatlichen Seite anzuschauen, man muss hierbei auch di zivilrechtliche Komponente im Auge behalten.

Hin und wieder führt das zu kleinen "Karawunseln", da beide Rechtsformen auch eine unterschiedliche Perspektive haben, unterschiedliche Zielsetzungen.

So kommt es, dass es Dinge gibt, die von offizieller Seite anders behandelt werden als von zivilrechtlicher Seite. Beispiel. Du fährst mit Pkw aus einer Hofeinfahrt raus, ein Radfahrer, der den Gehweg befährt, noch dazu in falscher Richtung knallt Dir voll seitlich in Deinen Kotflügel, stürzt und verletzt sich. Offizialrechtlich bist Du schuld. Auch wenn der da nichts zu suchen hatte, Du hast sicher zu stellen, dass Du bei diesem Vorgang niemand verletzt, auch niemanden, der sich selbst falsch verhält. Die Folge, fahrlässige Körperverletzung, Du wirst bestraft. Sodele, jetzt kommts, der Radfahrer jedoch darf den Schaden an Deinem Auto bezahlen, da im Zivilrecht es sehr wohl eine weit entscheidendere Rolle spielt, ob der da was zu suchen hatte. Wär der da nicht gefahren, hätte es auch nicht geknallt, also komplett umgekehrt.

So auch hier. Der Zoll macht nichts, eigentlich wäre es ein Vergehen, aber von offizieller Seite nur dann, wenn Du das einführst um Handel zu treiben. Private Einfuhr zur Eigenverwendung ist nicht strafbar.

Aber das Zivilrecht, Bürger <--> Bürger, sagt, Du hast kein Fake zu erwerben und schon gar nicht einzuführen, da Du damit einen anderen Bürger schädigst (auch eine Firma ist ein Bürger), da man dessen geistiges Eigentum damit verletzt hat.

Und hat man das, muss man das wieder gut machen, also darf man zahlen.

Das hat schon einen tieferen Sinn, der sich einem jedoch erst dann erschließt, wenn man sich mit der Materie etwas eingehender befasst.

Im Prinzip, Nein. Die Zöllner sind erst pingelig wenn ein Handel vermutet werden kann. Ein T-Short mit dem Krokodil ist erlaubt 5 dagegen nicht. eine Rolex ist erlaubt, aber mehr als eine oder neben der Rolex noch Breitling oder eine andere Edelmarke lässt gewerbliches Handeln vermuten. Es kommt zwar etwas auf den Airport an, am Ffm - Airport sind die Zöllner besonders pingelig.

Aber eine echte Rolex aus den VAR einführen und nicht angeben, ist auch strafbewehrt. Ist damit nicht ein bekannter Präsident eines Fußballclub aufgefallen?

Ok danke ja stimmt 😁😜

Für den Privatgebrauch werden kleine Mengen gebilligt. Aber wirklich Legal ist das nicht. Wenn Du des Zeug versteuern möchtest, wird es Beschlagnahmt.

http://youtu.be/ZGG-qIZLTbo schau dir das Video an ab Minute 3:30-5:00

@Yannick1998

Tatsache. Das war vor ein paar Jahren noch anders.

Ok :)

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html

Ja, für den privaten Gebrauch ist die Einfuhr erlaubt. 1-2 Fake-Uhren kann man als Reisemitbringsel deklarieren.

Danke

Nicht über sehen, dass das nur fürs Reisegepäck gilt und auch nur in Mengen, die auf eine nicht gewerbliche Nutzung hindeuten. 

Es ist nicht erlaubt. Es sind gefälschte Marken! Ich möchte mal den Zollbeamten sehen, der sowas bewusst durchlässt.

Ok danke :)

@Yannick1998

"Anders sieht es aus jedoch aus, wenn sich Kunden per Internet Fälschungen frei Haus liefern lassen. Fällt dem Zoll ein Postpaket mit gefälschten Markenprodukten auf, wird der Inhalt sichergestellt – und der Kunde wartet vergeblich auf die bestellte Ware. Meist werden die scheinbar schönen Dinge ein Fall für den Schredder. 'Der Originalhersteller wird informiert und behält sich rechtliche Schritte gegen den Adressaten vor', erläutert Christine Kolodzeiski, Sprecherin des Hauptzollamtes am Frankfurter Flughafen. 'Die gefälschte Ware wird dann gewöhnlich vernichtet.' "

Quelle: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article9397251/Wenn-Plagiate-fuer-Verbraucher-gefaehrlich-werden.html

Ok danke :)