Abfindung in Elternzeit? Greift die Fünftelregelung?

3 Antworten

HUHU,

darf ich fragen, wie lange Du in der Firma warst?

Befinde mich auch gerade in der Situation, das meine Firma, bereits nach einer verlängerten Elternzeit keine Teilzeitstelle für mich hat. Habe jetzt gesagt, das es für mich keine erneute Alternative ist, die Elternzeit erneut zu verlängern.

Ausserdem ist es auch nicht mehr ganz meine Welt dort. Ich war insgesamt 16 Jahre da!

YVOMAR

die Fünftelregelung ist möglich wenn die Abfindung + Einkommen aus dem Jahr, in dem die Abfindung ausgezahlt wird > als das Einkommen aus dem Vorjahr sind. Das ist wohl bei dir der Fall. Denke daran dass das Elterngeld die Steuerprogression erhöht. So wird die Ersparnis am Ende nicht so hoch sein.