Rückzahlung nach Abfindung?

1 Antwort

1. Die Steuern auf die Abfindung werden bei Auszahlung vom Arbeitgeber einbehalten.

2. Unabhängig davon musst Du für das Jahr der Abfindungsauszahlung eine Steuererklärung abgeben.

3. Das Finanzamt prüft von amtswegen, ob die Steuern in der richtigen Höhe einbehalten und abgeführt wurden, erstattet überschüssige Steuern oder fordert eine Nachzahlung.

4. Ob die Fünftelregelung angewendet werden kann, richtet sich danach, ob eine "Zusammenballung der Einkünfte" vorlag - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung.html